Im Rahmen des Covid-Härtefallprogramms hat der Kanton Zürich bisher Firmen mit über 1,3 Milliarden Franken unterstützt. Im laufenden Jahr wird es weitere Zuteilungsrunden geben. Der Kanton hat bisher 9598 Härtefallgesuche von Firmen mit Sitz im Kanton Zürich entgegengenommen, wie die Finanzdirektion mitteilte. Rund drei Viertel der Anträge wurden bewilligt.
«Das ist noch einmal eine Zwischenbilanz», sagte Finanzdirektor Ernst Stocker (SVP) am Dienstag an einer Medienkonferenz. Im laufenden Jahr soll es noch zwei weitere Zuteilungsrunden geben. «Wir hoffen aber, dass wir jetzt zurück in die Normalität finden», sagte Stocker. Er wünsche sich, dass die Leute im Kanton Zürich wieder in die Büros zurückkehren und gemeinsam zum Mittagessen gehen. Um die grosse Menge an Gesuchen bewältigen zu können, hat der Kanton laut Stocker von Anfang an auf einen vollständig digitalisierten Prozess gesetzt.
Grösstenteils nicht rückzahlbare Beiträge
Seit Januar 2021 führte die Finanzdirektion fünf Zuteilungsrunden plus eine Zuteilungsrunde für Nachzügler durch. Dabei wurden 7087 Gesuche bewilligt und 1353 Millionen Franken ausbezahlt. Der grösste Teil davon (1180,7 Millionen Franken) sind nicht rückzahlbare Beiträge, der Rest (172,3 Millionen Franken) sind Darlehen. 2162 Gesuche wurden abgelehnt, 349 sind derzeit in Bearbeitung. Bei 559 Unternehmen hat der Bund die nicht rückzahlbaren Beträge vollständig finanziert, da die Firmen einen Umsatz von mehr als 5 Millionen Franken erzielten.
SV Group verkaufte noch halb so viel Mahlzeiten
Unterstützt wurde so beispielsweise die SV Group. Die Gruppe, die unter anderem zahlreiche Kantinen betreibt, hat die Coronapandemie stark zu spüren bekommen. «Vor der Pandemie haben wir rund 20 Millionen Mahlzeiten pro Jahr verkauft», sagte Patrick Camele, CEO von SV Group. In den Pandemiejahren 2020/21 sei es nur noch rund die Hälfte gewesen. Trotz Reserven sei die Gruppe auf Unterstützung angewiesen gewesen.
Auch nach Abschluss des Härtefallprogrammes dürfte die Arbeit für die Finanzdirektion in der Sache noch nicht ganz abgeschlossen sein. Der Bund verlangt von den Kantonen nachträgliche Überprüfungen. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 5 Millionen Franken müssen die Beiträge zurückzahlen, wenn sie im Auszahlungsjahr einen Gewinn erzielen. Für alle unterstützten Unternehmen gilt, dass sie die Hilfen nicht ins Ausland übertragen dürfen und im Jahr der Hilfe sowie in den drei darauf folgenden Jahren keine Dividenden ausbezahlen dürfen. (sda/cl)