Das Parlament verbietet so genannte Paritätsklauseln. Damit ist es Hotels künftig unter anderem erlaubt, ihre Zimmer auf der eigenen Website günstiger anzubieten als Online-Plattformen wie Booking.
Der Ständerat verabschiedete am Mittwoch mit 38 zu 7 Stimmen die entsprechende Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb für die Schlussabstimmung. Ziel der Vorlage ist es, Online-Buchungsplattformen künftig stärker zu regulieren.
Weiter als vom Bundesrat vorgeschlagen
Und das Parlament ging weiter als es der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Wie der Nationalrat beschloss auch der Ständerat, dass nicht nur Preisparitätsklauseln in den Verträgen zwischen Online-Buchungsplattformen und Beherbergungsbetrieben verboten werden, sondern auch Angebots- und Konditionenparitätsklauseln.
Der Ständerat folgte mit 36 zu 9 Stimmen der Mehrheit der Rechtskommission (RK-S) und dem Nationalrat. Wirtschaftsminister Guy Parmelin plädierte vergeblich für die Version des Bundesrates, lediglich Preisbindungsklauseln zu verbieten.
Stärkung von KMU-Betrieben
Beat Rieder (Mitte/VS) sprach von einer Stärkung der KMU-Betriebe. Wenn in den beiden Krisenjahren 2020 und 2021 jemand Gewinne gemacht habe, sei es Booking.com. Diese Plattform beherrsche den Markt, stellte Pirmin Bischof (Mitte/SO) fest. Die Politik müsse die internationale Kartellwelt in ihre Betrachtungen einbeziehen.
Andrea Caroni (FDP/AR) wandte ein, dass das Trittbrett-Fahren sei, wenn man Plattformen und deren Zugang zur Welt als Maklerinnen nutze und ihnen die Kommission verweigere. Ruedi Noser doppelte nach, solche Vorschriften hielten innovative Firmen vom Land fern. Wer sein Hotel füllen wolle, bleibe auf Buchungsplattformen angewiesen.
Schon verboten sind heute die sogenannten weiten Preisparitätsklauseln. Solche verpflichten Hoteliers, auf allen ihren Vertriebskanälen mindestens einen gleich hohen Preis wie auf Buchungsplattformen anzubieten.
Der jahrelange Kampf für die «Lex Booking»
Die Vorlage geht auf einen Vorstoss von Pirmin Bischof von 2016 zurück, den das Parlament an den Bundesrat überwiesen hatte. Obwohl die Regierung dagegen war, in die Praktiken von Buchungsplattformen einzugreifen, musste sie die Forderung umsetzen.
Inzwischen hat Booking.com seine marktbeherrschende Stellung weiter ausgebaut. Gleichzeitig nimmt auch der politische Druck zu, dieser und anderen Buchungsplattformen engere Fesseln anzulegen. Die Vorlage wird deshalb auch als «Lex Booking» bezeichnet.
Booking.com wies in der Vergangenheit den Vorwurf zurück, dass die Hotels «Knebelverträge» unterschreiben müssten. Chef Glenn Fogel hält nichts nichts von der schärferen Regulierung. Booking.com sei seit über zwanzig Jahren in der Schweiz tätig und habe die Kommission für die Hotels nie erhöht, sagte er am Dienstag in einem Interview mit der «Neuen Zürcher Zeitung».
Beat Rieder widersprach dieser Aussage: Eine Nachfrage in seinem Hotel habe ergeben, dass die Plattform die Kommissionen sehr wohl erhöht habe, sagte er.[DOSSIER]
Erleichterung bei HotellerieSuisse
«Endlich!», kommentierte der Hotelverband HotellerieSuisse den Entscheid im Bundeshaus. Hotels hätten in den letzten Jahren merklich in die Digitalisierung investiert und ihr Direktbuchungsangebot ausgebaut, was sich nun auszahlen werde.
Es sei aber eine Win-Win-Situation für Hotels und Gäste, so der Verband. «Für Kundinnen und Kunden ist es immer ein Vorteil, wenn der Wettbewerb spielt. Wichtig ist, dass Hoteliers und Hotelièren die Hoheit über alle Raten haben. Nur so können sie bessere Angebote machen als die Buchungsplattformen», wird Andreas Züllig, Präsident von HotellerieSuisse, in der Mitteilung zitiert. (sda/stü)
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