Dem Vorstoss von Filippo Lombardi (CVP/TI) zur Liberalisierung der Öffnungszeiten hatten beide Räte schon früher zugestimmt. Weil der Nationalrat im Text verankern wollte, dass die kantonalen Feiertage von der Harmonisierung ausgenommen sind, ging die Motion jedoch nochmals zurück an den Ständerat.
In der kleinen Kammer war die Ausnahmeregelung unbestritten. Auch Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann sprach sich dafür aus. Der Bundesrat kann nun eine Gesetzesänderung ausarbeiten lassen, über welche dann wieder die Räte befinden.
Die Motion verlangt, dass schweizweit alle Detailhandelsbetriebe das Recht haben, ihre Produkte werktags zwischen 6 Uhr und 20 Uhr und samstags zwischen 6 Uhr und 19 Uhr zu verkaufen. Die Kantone können weitergehende Liberalisierungen beschliessen, nicht aber strengere Gesetze.
Ein Bedürfnis der Konsumgesellschaft
Die Befürworter der Liberalisierung sind der Ansicht, dass sich damit der Einkaufstourismus einschränken liesse. Ausserdem entspreche eine massvolle Verlängerung der Öffnungszeiten einem Bedürfnis der heutigen Konsumgesellschaft, lautete der Tenor in den Räten.
Gegen die Liberalisierung stellten sich Gewerkschaftsvertreter. Sie sprachen von «Zwängerei» und wiesen darauf hin, dass sich das Stimmvolk verschiedentlich gegen längere Öffnungszeiten ausgesprochen habe.
Abstimmung zu Tankstellenshops
Erst vor kurzem hatte das Parlament die Regeln für Tankstellenshops gelockert. Gemäss dem Beschluss dürfen die Shops künftig rund um die Uhr alle Produkte aus ihrem Sortiment verkaufen. Das letzte Wort hat jedoch das Stimmvolk: Über die Tankstellenshops wird am 22. September abgestimmt.
Unterschriften für das Referendum sammelte die Sonntagsallianz, ein Zusammenschluss von kirchlichen Organisationen, Gewerkschaften, linken und christlichen Parteien, Frauenverbänden und Arbeitsmedizinern. Die Gegnerinnen und Gegner machen geltend, dass die Nachtruhe und die Sonntage den Interessen der Wirtschaft geopfert würden. (npa/sda)