Der Luzerner Kantonsrat hebt den Grundsatz, dass mit öffentlichen Geldern kein Gewinn erwirtschaftet werden solle, teilweise auf. Gewisse Unternehmen, die vom Kanton Covid-Härtefallgelder erhalten haben, sollen ihre damit erwirtschafteten Gewinne behalten können.
Der Kantonsrat hat eine als dringlich eingereichte Motion seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) mit 86 zu 27 Stimmen gutgeheissen. Dagegen votierten SP und Grüne. Die Regierung beantragte die Ablehnung der Forderung.
Die Motion verlangte, dass auf die Rückerstattung der À-fonds-perdu-Beiträge verzichtet wird, auf denen ein Hinweis auf die sogenannte bedingte Gewinnrückführung fehlte. Es handelt sich dabei vor allem um Auszahlungen vor dem 21. April 2021. Betroffen sind Betriebe mit einem Umsatz von unter 5 Millionen Franken.
Keine Gewinne finanzieren
Der Regierungsrat wies die Forderung zurück. Durch Steuergelder sollen keine Gewinne finanziert werden, erklärte er. Unternehmen, die Covid-19-Härtefallgelder erhalten hätten und in den Krisenjahren Gewinne machten, sollen deswegen die Gelder bis zur Höhe des erwirtschafteten Gewinns zurückzahlen.
Alle Unternehmen, unabhängig davon, ob sie Geld vom Bund oder vom Kanton erhalten haben, sollen gleich behandelt werden, sagte FDP-Regierungsrat Fabian Peter im Parlament.
Befürworter der WAK-Lösung
WAK-Sprecher und SVP-Politiker Guido Müller warf dem Regierungsrat «Sturheit» vor. Die von seiner Kommission ausgearbeitete Lösung sei ein «salomonischer Kompromiss».
Die Befürworter der WAK-Lösung aus den Reihen der Mitte, der SVP, der FDP und der GLP argumentierten vor allem damit, dass bei den Unternehmen das verlorene Vertrauen zurückgewonnen werden müsse. «À-fonds-perdu» heisse, «die Kohle ist verloren», sagte WAK-Sprecher Müller. Auf die Rückforderung müsse deswegen verzichtet werden.
«Kein Kompromiss, sondern ein Kniefall»
SP und Grüne konnten dagegen nichts mit der WAK-Lösung anfangen. Diese sei kein Kompromiss, sondern ein Kniefall, sagte SP-Politiker Marcel Budmiger. Simone Brunner – ebenfalls aus der SP – sagte, dass viele Unternehmen, die Gewinne erwirtschaftet haben, ihre Härtefallgelder bereits zurückbezahlt hätten. Nur wenige stellten sich quer, sagte sie.
Nach Angaben von Regierungsrat Peter geht es um insgesamt 23 Millionen Franken. 16 Millionen Franken entfallen auf den Bund, 7 Millionen Franken auf den Kanton Luzern.
Stellungnahme von Gastro Luzern
Gastro Luzern und seine Mitglieder sowie die betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmer zeigen sich in ihrer Stellungnahme dankbar über den Entscheid der kantonalen Regierung.
Der Verband sei froh, dass der Kanton Luzern, insbesondere die bürgerlichen Parteien, die Unternehmen mit diesem Entscheid unterstützt und die Wirtschaftsfreundlichkeit bekräftige, heisst es weiter.
Nun gelte es, die Ausführungsdokumente, die den weiteren Prozess definieren und begleiten, genau zu analysieren und die Umsetzung durch die Behörden zu beobachten. Gastro Luzern hoffe, dass sie auf diesem Weg die leidige bedingte Gewinnbeteiligung endgültig ad acta legen und positiv in die Zukunft blicken können. (keystone-sda/mm)