Die Wettbewerbskommission des Bundes (WEKO) startete vergangenes Jahr zwei Untersuchungen, um dauerhafte Lösungen für die inländischen Interchange-Gebühren bei Debitkarten von Visa und Mastercard zu finden.

Kartengebühren
Interchange-Gebühren sind Gebühren, die eine Schweizer Bank erhält, wenn ihre Debitkarten verwendet werden. Diese Gebühren werden vom Zahlungsabwickler als Teil der Händlergebühren an das Unternehmen weitergegeben, das die Karte bei einem Kauf akzeptiert ­­ in der Regel ein Händler. 

Lösung mit Mastercard: Kosten sinken deutlich
Im inländischen Präsenzgeschäft, also wenn die Debitkarten physisch am Verkaufspunkt eingesetzt werden, erlaubt die WEKO einen Gebührensatz von 0,12 Prozent mit einer Obergrenze von 30 Rappen für Transaktionen ab 300 Franken. Dies entspricht einem durchschnittlichen Satz von 0,1 Prozent. Dieser Satz liegt deutlich unter dem in der europäischen Regulierung vorgesehenen Satz von 0,2 Prozent. Diese einvernehmliche Regelung soll allen Beteiligten Rechtssicherheit bei Innovationen bieten und kann daher erst im Jahr 2033 gekündigt werden. 

Fortsetzung der Gespräche mit VISA
Die Lösung bezieht sich vorerst nur auf Debitkarten von Mastercard. Die parallel laufende Untersuchung zu den Gebühren für Visa-Debitkarten im Inland wird fortgesetzt und bleibt von der aktuellen Vereinbarung unberührt. (mm)