Dem Vorstoss, der von zwanzig Ständeräten mitunterzeichnet worden ist, werden zwar gute Erfolgschancen vorausgesagt, dennoch könnte es länger dauern als vorgesehen, bis der Bundesrat eine Gesetzesänderung vornehmen muss, die den Online-Buchungsplattformen die sogenannten Knebelverträge gegen die Hoteliers verbietet. 

Nachdem die Motion direkt ins Parlament kam, wurde sie am Dienstag von der kleinen Kammer zur Vorprüfung an die zuständige Kommission überwiesen. Insgeheim hofften die Hoteliers, dass der Vorstoss in der laufenden Session vom Ständerat angenommen wird und in den Nationalrat übergeht. Der Branchenverband hotelleriesuisse zeigte sich denn auch enttäuscht, dass die Vorlage vorerst nicht im Parlament behandelt wird.

Damian Müller (FDP/LU), ebenfalls Sympathisant der Motion, gab im Ständerat jedoch zu bedenken, dass vor der inhaltlichen Diskussion noch offene Fragen zur Klausel beantwortet werden müssten. Die Ständeratskommission solle mit dem Bundesrat über mögliche Lösungsvorschläge diskutieren.

Motionär Bischof hatte Verständnis für dieses Vorgehen. Er drängte aber darauf, dass das Parlament schnell vorwärts machen müsse. «Unsere Nachbarländer sind uns schon voraus.» Die im Juli 2015 angepassten Verträge der Buchungsplattformen müssten schleunigst eingeschränkt werden.

Auch hotelleriesuisse pocht darauf, dass die unternehmerische Freiheit rasch wiederhergestellt wird, damit gleiche Bedingungen wie für die ausländischen Hauptkonkurrenten geschaffen werden. Dort bestehen bereits auf gesetzlicher oder richterlicher Ebene günstigere Bedingungen für die Hotellerie.

Mehr Spielraum für die Hoteliers
Über Online-Buchungsplattformen wird heute ein Grossteil der Hotelübernachtungen abgewickelt. «Um die Wettbewerbsfähigkeit des Betriebs zu erhalten, ist es daher für die Hoteliers existenziell, den Direktvertrieb über die hoteleigene Homepage fördern zu können», begründet Bischof seinen Vorstoss.

Er fordert, die sogenannten «engen Preisparitätsklauseln» im Vertragsverhältnis zwischen Online-Buchungsplattformen und Hotel zu verbieten. Das hätte zur Folge, dass Hoteliers auf ihren eigenen Websites günstigere Angebote anbieten dürften als auf einer Buchungsplattform.

Bereits untersagt sind die sogenannten «weiten Preisparitätsklauseln». Das heisst, Hoteliers sind nicht mehr gezwungen, auf allen Vertriebskanälen den gleichen Preis zu garantieren.

Bundesrat dagegen
Gegen weitere Fesseln für Buchungsplattformen stellt sich der Bundesrat. Das Kartellgesetz schütze den Wettbewerb ausreichend, schrieb er in seiner Stellungnahme zum Vorstoss von Bischof. Sollte der Wettbewerb in unzulässiger Weise behindert werden, könne die Wettbewerbskommission (Weko) eingreifen.[DOSSIER]

Auf Initiative von hotelleriesuisse hatte die Weko 2012 eine kartellrechtliche Untersuchung gegen die drei marktbeherrschenden Online Travel Agencies (OTA) in der Schweiz eröffnet. In einem Entscheid vom Oktober 2015 stellten die Wettbewerbshüter zwar fest, dass es «starke Indizien» gebe, dass Booking.com eine marktbeherrschende Stellung habe. Sie verzichteten aber auf ein Verbot dieser Klauseln, weil «eine abschliessende Einschätzung zu deren praktischen Auswirkungen noch nicht möglich» sei.

Die Herausforderungen der digitalen Wirtschaft beschäftigen das Parlament in letzter Zeit immer wieder. In seinem Auftrag arbeitet das Departement von Johann Schneider-Ammann derzeit an einem Bericht, der Antworten auf die Herausforderungen durch Uber, Airbnb oder Booking liefern soll. (htr/sda/npa)