Auch in der Schweiz ist die Lösung umstritten. Im März hatte der Ständerat nur mit Zähneknirschen zugestimmt. Auch im Nationalrat war die Begeisterung gering. «Es ist nicht der Wunschvertrag», sagte Max Binder (SVP/ZH) als Sprecher der Verkehrskommission.
Diese hatte den Fluglärmvertrag zur Annahme empfohlen. Das Abkommen bringeRechts- und Planungssicherheit für den Flughafen Zürich, sagte Binder. Er warnte davor, dass bei einer Ablehnung eine einseitige Verordnung aus Deutschland drohe, was sicher nicht zu einem besseren Ergebnis für die Schweiz führen würde.
Widerstand gegen den Vertrag kam insbesondere von der SP und der SVP. Für die Gegner gibt es keinen Grund, einen Vertrag zu ratifizieren, der beim Vertragspartner in der Schublade verstaubt. Die Linke wollte vor der Genehmigung Fragen zur Sicherheit, zur Lärmverteilung und zum Anflugregime geklärt haben.
Die SVP-Fraktion sprach sich ebenfalls gegen den Fluglärmvertrag aus. Alfred Heer (ZH) verlangte eine neue Lösung, mit welcher die Nordausrichtung des Flughafens abgesichert würde. Die Anträge der Gegner auf Sistierung oder Rückweisung scheiterten schliesslich aber deutlich.
Mit dem nun von beiden Räten genehmigten Abkommen garantiert die Schweiz Deutschland längere anflugfreie Zeiten. Im Gegenzug verzichtet Deutschland auf eine zahlenmässige Begrenzung für Anflüge auf den Flughafen Zürich über deutsches Gebiet.(npa/sda)
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