Der Flugticketabgabe stimmte die Nationalratskommission mit 17 zu 8 Stimmen zu, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Auf Flugtickets für kommerzielle Passagierflüge soll eine Abgabe zwischen 30 und 120 Franken erhoben werden, je nach Reisedistanz und Klasse. Eine Minderheit fordert eine höhere Abgabe.
Es handelt sich um eine Lenkungsabgabe: Belohnt würden jene, die wenig oder gar nicht fliegen. Gut die Hälfte der Einnahmen soll an die Bevölkerung zurückerstattet werden.
Auch Privatjets betroffen
Wie der Ständerat will die Nationalratskommission, dass auch Flüge mit Privatjets betroffen sind. Sie hat die Bestimmung allerdings abgeändert. So soll sichergestellt werden, dass die Leichtaviatik nicht betroffen ist und dass keine Doppelbelastung erfolgt.
Die Privatjet-Abgabe zielt auf Passagierflüge ausserhalb des kommerziellen Luftverkehrs. Pro abgehenden Flug aus der Schweiz soll sie zwischen 500 und 5000 Franken betragen, abhängig von der Grösse des Flugzeugs. Minderheiten fordern eine höhere Abgabe oder deren Streichung.
Abgabebefreiung für alle Unternehmen
Wesentlich von den Beschlüssen des Bundesrates und des Ständerates abgewichen ist die Nationalratskommission bei den Möglichkeiten für Unternehmen, sich von der CO2-Abgabe befreien zu lassen. Seit 2008 haben grosse und energieintensive Unternehmen diese Möglichkeit, wenn sie sich dazu verpflichten, ihre Emissionen zu senken.
Nach dem Willen der Nationalratskommission soll diese Möglichkeit neu allen Unternehmen offenstehen. Der Bundesrat hatte einen Schwellenwert von jährlich 15'000 Franken CO2-Abgabelast vorgeschlagen, der Ständerat sprach sich für 10'000 Franken aus. Die Nationalratskommission möchte, dass auch KMU Zielvereinbarungen abschliessen können. Es handle sich um wirksames Instrument zur Reduktion der Emissionen, argumentiert sie.
Ja zu Klimafonds
Den vom Ständerat entworfenen Klimafonds hiess die Kommission mit 17 zu 8 gut. In den Fonds sollen ein Drittel des Ertrags aus der CO2-Abgabe – maximal 450 Millionen Franken – und 49 Prozent aus der Flugticketabgabe fliessen.
Geht es nach der Nationalratskommission, sollen auch die Ersatzleistungen von Autoimporteuren in den Klimafonds fliessen. Diese werden dann fällig, wenn die Importeure die CO2-Zielvorgaben für ihre Neuwagenflotten nicht einhalten. Eine Minderheit möchte die Einnahmen des Fonds deckeln.
Teureres Benzin
Andere wichtige Entscheide zum CO2-Gesetz hatte die Nationalratskommission schon früher gefällt. So ist sie mit Massnahmen einverstanden, die das Benzin verteuern. Treibstoffimporteure müssen schon heute einen Teil ihrer Importe kompensieren. Künftig sollen sie mehr kompensieren müssen – und einen grösseren Teil im Inland. Dies verteuert das Benzin.
Wie der Ständerat will die Mehrheit der Nationalratskommission den Aufschlag aber begrenzen. Bis 2024 soll die Kompensation den Liter Treibstoff um höchstens 10 Rappen verteuern dürfen, ab 2025 um bis zu 12 Rappen. Eine Minderheit will das Maximum bei 8 Rappen festlegen.
Kompromiss bei Ölheizungen
Bei den Ölheizungen kam die Nationalratskommission den Kantonen entgegen: Deren Aus soll etwas später kommen als geplant. Zwar soll für Altbauten ab 2023 ein CO2-Grenzwert gelten, wenn die Heizung ersetzt werden muss. Die Kantone sollen aber eine Übergangsfrist bis 2026 erhalten.
Mit der Revision des CO2-Gesetzes wird die künftige Klimapolitik geregelt. Die Schweiz will die Verpflichtungen aus dem Klimaabkommen von Paris umsetzen und ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 halbieren.
Dabei sollen mindestens 60 Prozent der Verminderung im Inland erfolgen. Die Nationalratskommission ist damit einverstanden. Minderheiten wollen dem Rat eine stärkere oder geringere Reduktion sowie ein höheres, niedrigeres oder gar kein Inlandziel beantragen. (sda)