Bei der Beratung des CO2-Gesetzes hat die Kommission beschlossen, die Verwaltung mit Abklärungen zu beauftragen. Sie nahm einen entsprechenden Antrag mit 15 zu 6 Stimmen an, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Die Verwaltung soll darlegen, wie eine Abgabe auf Flugtickets genau aussehen könnte.
Viele europäische Länder würden bereits Abgaben kennen, die pro Passagier und je nach Fluglänge erhoben würden, hält die Kommission fest. Der Luftverkehr sei ein Sektor mit hohen und steigenden CO2-Emissionen.
Keine CO2-Abgabe auf Treibstoffen
Bei der CO2-Abgabe auf Brennstoffe unterstützt die Kommission die Version des Bundesrates. Sie hat sich sowohl gegen tiefere als auch gegen eine höhere Lenkungsabgabe ausgesprochen. Wie der Bundesrat will die Mehrheit der Kommission die CO2-Abgabe zudem nicht auf Treibstoffe ausweiten. Einen entsprechenden Antrag lehnte sie mit 16 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung ab.
Bei den Artikeln zum Emissionshandelssystem folge die Kommission in den grossen Linien ebenfalls dem Bundesrat. So befürwortet sie, dass Unternehmen für Emissionen, die nicht durch Emissionsrechte gedeckt sind, 220 Franken pro Tonne CO2-Äquivalente bezahlen müssen. Anträge auf mildere Sanktionen hat sie mit 13 zu 12 Stimmen abgelehnt.
Keine Grenzwerte für Gebäude
Verschärfen will die Kommission die Regeln für fossil-thermische Kraftwerke. Das beschloss sie mit Stichentscheid von Kommissionspräsident Roger Nordmann (SP/VD).
In einer früheren Sitzung hatte die Kommission beschlossen, keine Grenzwerte für Gebäude im CO2-Gesetz zu verankern. Nach dem Willen des Bundesrates kämen diese zur Anwendung, wenn die Emissionen nicht genügend zurückgehen. Die Kommission möchte den Kantonen dagegen bis 2030 Zeit geben, das Ziel zu erreichen.
Ziele gutgeheissen
Mit den Gesetzesänderungen will der Bundesrat die Verpflichtungen aus dem Klimaabkommen von Paris erfüllen. Dem Ziel hat die Nationalratskommission zugestimmt: Die Schweiz soll die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 50 Prozent unter das Niveau von
1990 senken.
Auch beim Anteil der Reduktion im Inland folgte die Urek dem Bundesrat. Demnach soll die Reduktion zu mindestens 60 Prozent durch Massnahmen im Inland erreicht werden. Allerdings entschied sich die Kommission mit nur einer Stimme Unterschied dafür, überhaupt eine Inlandquote im CO2-Gesetz aufzuführen. (sda)