Der Kanton St. Gallen habe «ausgesprochen schnell und flexibel reagiert», sagte Finanzchef Marc Mächler (FDP) am Dienstag, als die Härtefallverordnung vorgestellt wurde. Ab dem 4. Januar können Gesuche eingereicht werden. Bislang stehen 22,6 Millionen Franken zur Verfügung.
Allerdings müssen für die finanzielle Hilfe verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein: So werden nur bestimmte Branchen unterstützt. Sie sind in der Verordnung namentlich aufgezählt:
Gastronomie, Hotellerie, Reisen und Tourismus, Märkte und Messen, Freizeit und Veranstaltungen sowie Tierparks. Generell werden nur Unternehmen berücksichtigt, die ohne die Pandemie profitabel oder überlebensfähig wären.
Mindestens 300 Stellenprozente
Es gibt weitere Bedingungen, die der Kanton definiert hat. So bekommen nur Betriebe Unterstützung in Form von A-fonds-perdu-Beträgen oder Darlehen, die Personal im Umfang von mindestens 300 Stellenprozenten beschäftigen.
Andere Voraussetzungen hat der Bund vorgegeben. Dazu gehört, dass die Unternehmen belegen müssen, dass ihr Jahresumsatz wegen der Corona-Massnahmen unter 60 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes der Jahre 2018 und 2019 gefallen ist.
Das funktioniere in der Gastrobranche nicht, sagte Walter Tobler, Präsident des Verbandes GastroSG, am Mittwoch in einem Beitrag des Regionaljournals Ostschweiz. Dort gebe es eine andere Kostenstruktur. Im Jahresschnitt werde mit einem Reingewinn von ein bis drei Prozent gerechnet. Ein Umsatzverlust bis 40 Prozent sei da «bereits tödlich». Tobler will nun das Gespräch mit der St. Galler Regierung suchen.
Zuerst effizienter werden
In ersten Reaktionen von Parteien stellte die FDP fest, es sei für sie zentral, dass A-fonds-perdu-Beiträge «nur massvoll» eingesetzt würden. Es werde auch erwartet, dass die Unternehmen zuerst eigene Möglichkeiten ausgeschöpften, bevor sie in den Genuss staatlicher Hilfen kämen. Sie müssten ihre Strukturen überdenken und effizienter werden. Dies sei nachzuweisen.
Für die SP steht fest, dass die vorgesehenen 22,6 Millionen Franken «auf keinen Fall ausreichen werden». Der Kanton solle seinen Anteil bei der bereits angekündigten Erhöhung mittragen. Die Bedingungen des Bundes werfen für die SP verschiedene Fragen auf, die aber primär auf Bundesebene zu klären seien.[RELATED]
Diese Bedingungen werden von den Grünen kritisiert. Zu viele KMU blieben von den Unterstützungsmassnahmen ausgeschlossen, heisst es in der Mitteilung vom Mittwoch. So würden nur Unternehmen unterstützt, die Umsatzeinbussen von über 40 Prozent ausweisen könnten. Viele Betriebe stünden aber bereits bei einem Umsatzeinbruch von 30 Prozent vor existenziellen Problemen.
Auch die kantonale Grenze mit mindestens 300 Stellenprozent wird bemängelt. Dies sei ein Affront gegenüber allen Kleinbetreiben. Der Kantonsrat müsse nun nachbessern, verlangen die Grünen. Das Parlament wird sich in der Februarsession mit der Verordnung befassen. (sda)