Die SGK beider Räte hatten den Bundesrat bereits mit einem Brief aufgefordert, ein Verbot von Dividendenausschüttungen vorzusehen für Firmen, die Kurzarbeitsentschädigungen beanspruchen. Da diese Empfehlung ohne Wirkung geblieben sei, habe die Nationalratskommission mit 19 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung die Motion beschlossen, teilten die Parlamentsdienste am Mittwoch mit.
Das Verbot soll Unternehmen ab einer bestimmten Grösse betreffen und für das laufende und das nächste Jahr gelten. Der Bund habe bereits 6 Milliarden Franken zur Verfügung gestellt, damit die Arbeitslosenversicherung den massiven Anstieg der Kurzarbeitsentschädigungen stemmen könne, wurde in der SGK argumentiert. Bisher wurde für über ein Drittel der Angestellten in der Schweiz ein Gesuch um Kurzarbeitsentschädigung gestellt.
Bereit für zweite Welle
Mit einer zweiten Motion will die Kommission dafür sorgen, dass die Schweiz für eine allfällige zweite Covid-19-Welle gewappnet wäre. Dafür soll der Bund die von verschiedenen Ländern gewählten Strategien zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie untersuchen lassen. Er soll herausfinden, welche Massnahmen die öffentliche Gesundheit am wirksamsten geschützt und dabei die geringsten wirtschaftlichen und sozialen Schäden verursacht haben.
Die SGK verlangt zudem, dass im Hinblick auf eine mögliche zweite Ausbreitungswelle alle nötigen Vorbereitungen getroffen werden. Dazu zählen für sie die Isolation der Infizierten, der Schutz der Risikogruppen, die Beschaffung von Schutzausrüstungen, Tests, Medikamenten und Medizinprodukten, die Sicherstellung der nötigen Kapazitäten im Gesundheitswesen oder die inländische Produktion. Diese Motion wurde ohne Gegenstimme angenommen. (sda)