Industrielle Produkte sollen nach dem Willen des Ständerates dann als schweizerisch gelten, wenn mindestens 50 Prozent der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen. Der Bundesrat und der Nationalrat wollten, dass mindestens 60 Prozent der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen müssen. Dies lehnte der Ständerat aber mit 24 zu 18 Stimmen ab.
Warnung vor Arbeitsplatzverlust
Die Mehrheit befand, die 60-Prozent-Regel sei zu streng. Die Messlatte für die Schweizer Wirtschaft dürfe nicht zu hoch angesetzt werden, sonst gingen Arbeitsplätze verloren, warnte Hans Hess (FDP/OW).
Justizministerin Simonetta Sommaruga rief den Rat vergeblich dazu auf, für 60 Prozent zu stimmen. Zwar gelte heute gemäss Gerichtspraxis die 50-Prozent-Regel. Künftig könnten aber mehr Kosten zu den Herstellungskosten gerechnet werden, namentlich jene für Forschung und Entwicklung. Damit wäre es faktisch eine Aufweichung der heutigen Regel, wenn der Rat für 50 Prozent stimme.
Der Rat stimmte dennoch für 50 Prozent. Bei den anrechenbaren Kosten folgte er dann aber dem Bundesrat und sprach sich dagegen aus, diese noch weiter auszuweiten. Der Nationalrat möchte neben Forschung und Entwicklung auch die Qualitätssicherung und die Zertifizierung zu den Herstellungskosten zählen.
80-Prozent-Regel für Lebensmittel
Bei den Lebensmitteln ist der Ständerat dafür zur Bundesratsversion zurückgekehrt. Demnach sollen Lebensmittel nur dann als schweizerisch gelten, wenn 80 Prozent des Rohstoffgewichts aus der Schweiz stammen.
Der Nationalrat will zwischen stark und schwach verarbeiteten Produkten unterscheiden. Einen Mindestanteil Schweizer Rohstoffe von 80 Prozent müssten nur schwach verarbeitete Lebensmittel aufweisen. Für stark verarbeitete Produkte würden 60 Prozent genügen.
Die Unterscheidung zwischen schwach und stark verarbeiteten Lebensmitteln sei zu problematisch, befand die Mehrheit der Kleinen Kammer. Nein sagte der Rat auch zu speziellen Regeln für Milch und Milchprodukte.
Exakte Regeln zum Selbstversorgungsgrad
Eingefügt hat der Ständerat hingegen detaillierte Regeln für Rohstoffe, die nicht in genügender Menge verfügbar sind. Bei der Berechnung des Rohstoffgewichts von Lebensmitteln sollen demnach alle Rohstoffe voll angerechnet werden, bei denen der Selbstversorgungsgrad der Schweiz mindestens 50 Prozent beträgt.
Rohstoffe, bei denen der Selbstversorgungsgrad zwischen 20 und 49,9 Prozent beträgt, sollen nur zur Hälfte angerechnet werden müssen. Liegt der Selbstversorgungsgrad unter 20 Prozent, sollen die Rohstoffe von der Berechnung ausgenommen werden.
Keine Verschärfung für Schweizer Fleisch
Umstritten waren auch die Regeln für Fleisch und anderen aus Tieren gewonnenen Produkten. Der Ständerat blieb hier jedoch nahe an den Beschlüssen von Bundesrat und Nationalrat. Für Fleisch ist demnach ausschlaggebend, dass die Tiere den überwiegenden Teil ihres Lebens in der Schweiz verbracht haben.
Mit der Swissness-Vorlage soll die Marke «Schweiz» besser geschützt werden. Produkte, die das Schweizer Kreuz schmückt, sind auf dem Markt bis zu 20 Prozent mehr wert. Der Bundesrat und das Parlament möchten verhindern, dass die Marke an Wert verliert. Der Ständerat will die Vorlage am Dienstag zu Ende beraten. (npa/sda)