Der Entscheid sei ein wichtiger Schritt, um die unternehmerische Freiheit wiederherzustellen und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Hotellerie zu stärken, nimmt hotelleriesuisse in einer Medienmitteilung Stellung zum Entscheid der WAK-S. «Damit will die Kommission einen Wettbewerbsnachteil der Schweizer Hotellerie gegenüber ihren Nachbarländern aufheben», freut sich hotelleriesuisse-Präsident Andreas Züllig. «Das ist ein wichtiges Signal für den Tourismusstandort Schweiz.»
In Deutschland, Frankreich, Österreich und bald auch in Italien können Hoteliers dank entsprechenden Bestimmungen ihre Preise auf allen traditionellen und digitalen Kanälen frei gestalten. Die Motion des CVP-Ständerates Pirmin Bischof will auch den Schweizer Hoteliers die Kontrolle über die Preisgestaltung zurückgeben. Sie bekämpft die engen Paritätsklauseln, da diese eine freie Preisgestaltung unterbinden und damit die unternehmerische Freiheit der Hoteliers stark einschränken. Das Geschäft geht jetzt in den Ständerat.
Heute wird ein Grossteil der Hotelübernachtungen über internationale Online-Buchungsplattformen gebucht. Für Hotels wird die Präsenz auf diesen Plattformen deshalb immer wichtiger. Auch nach dem Entscheid der WEKO vom Oktober 2015 ist es den Buchungsplattformen erlaubt, ihre Marktdominanz auszunutzen. Neben der Zahlung hoher Kommissionen – abhängig von Destination und Position auf dem Buchungsportal – werden Hotels zur Einhaltung der sogenannten «engen Paritätsklauseln» verpflichtet. Diese verbieten den Hoteliers, auf ihren eigenen Webseiten günstigere Angebote anzubieten als auf den Buchungsplattformen. (htr/dst)