Das sagte Susanne Kuster, stellvertretende Direktorin im Bundesamt für Justiz (BJ), am Donnerstag vor den Bundeshausmedien. Die Nachlassstundung soll demnach auf sechs Monate ausgeweitet werden.
Während dieser Zeit sollen keine Betreibungen erfolgen und kein Konkurs eröffnet werden können.
«Den Unternehmen soll mehr Zeit bleiben für Sanierungsarbeiten», sagte Kuster. Die «abgesteckte provisorische Nachlassstundung» stabilisiere die Wirtschaft. Die geplanten Massnahmen befänden sich bis Freitagmittag in einer öffentlichen Konsultation.
«Praktische und rechtliche Probleme»
Auch punkto Aufrechterhaltung des Justizbetriebs plant der Bundesrat neue Massnahmen, wie Kuster sagte. Er werde vor dem 19. April «eine neue Standortbestimmung vornehmen». Bis dorthin habe die Regierung allen Akteuren eine Verschnaufpause verschafft, indem sie die Gerichtsferien vorgezogen und verlängert hat.
Die Pause ist laut Kuster von den Gerichten genutzt worden. Viele hätten Lösungen gefunden, um den Betrieb «recht gut» weiterführen zu können. Homeoffice und Videokonferenzen hätten auch im Justizwesen Einzug gehalten.
Trotzdem bestehen weiterhin «praktische und rechtliche Probleme», sagte Kuster. Obwohl die Justiz derzeit den Kernaufgaben in allen Landesteilen gerecht werde, brauche es Nachbesserungen.
Schliesslich sei auch der Rechtsstillstand im Betreibungswesen «kein geeignetes langfristiges Instrument», sagte Kuster. Es handle sich lediglich um eine «kurze Atempause für Schuldner und Ämter». Der Bundesrat werde neue Massnahmen sorgfältig vorbereiten. (sda)