Beim Verwaltungsstrafverfahren gehe es darum, die festgestellten Unregelmässigkeiten beim Bezug von Subventionen im regionalen Personenverkehr durch die PostAuto Schweiz AG strafrechtlich zu prüfen und zu beurteilen, teilten die Bundesbehörden mit.
Der Bundesrat habe am Dienstag davon Kenntnis genommen, dass für die strafrechtliche Untersuchung weder die Bundesanwaltschaft noch die Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern zuständig seien.Allfällige Widerhandlungen gegen das eidgenössische Subventionsgesetz seien in einem Verwaltungsstrafverfahren durch die Bundesverwaltung zu untersuchen und zu beurteilen. Im Gegensatz zu verschiedenen Behörden des Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und des Eidgenössischen Finanzdepartementes (EFD) nehme das EidgenössischeJustiz- und Polizeidepartement (EJPD) und damit auch das fedpol keine Eignerinteressen wahr.
Ungewisse Verfahrensdauer
Das fedpol könne das Verfahren unbefangen und unabhängig führen.Wie lange das Verfahren dauern werde, könne nicht abgeschätzt werden. Dies hänge von den Erkenntnissen ab, die nun gewonnen würden. Je nach Verfahrensergebnis und ergriffenen Rechtsmitteln könnten bis zum rechtskräftigen Entscheid sogar Jahre vergehen, heisst es in der Mitteilung weiter.
In einem Interview mit der «Neuen Zürcher Zeitung» (NZZ) vom vergangenen Samstag hatte Bundesrätin Doris Leuthard erklärt, dass sie erste Resultate der Post-Untersuchung in sechs bis acht Wochen erwarte. Gerade angesichts des Reputationsschadens müsse das nun schnell gehen. Solange gelte für Post-Chefin Susanne Ruoff die Unschuldsvermutung. Es müsse geklärt werden, was das Management wann wusste und ob es ein internes Problem des Postauto-Bereichs gegeben habe. «Wir brauchen Klarheit zum Sachverhalt und zu den Verantwortlichkeiten, dann kann man beurteilen, welche personellen oder juristischen Konsequenzen daraus zu ziehen sind», sagte Leuthard weiter.
Post-VR will Expertengruppe einsetzen
Der Post-Verwaltungsrat will die «illegale Buchungspraxis» bei PostAuto von einer eigens geschaffenen, unabhängigen Expertengruppe aufklären lassen. Daneben hat das UVEK zusammen mit dem Finanzdepartement eine Task-Force ins Leben gerufen, um zu klären, ob Handlungsbedarf besteht auf Stufe des Bundes als Eigner der Post.
Im Rahmen einer ordentlichen Revision hatte das Bundesamt für Verkehr (BAV) festgestellt, dass die PostAuto Schweiz AG seit 2007 Gewinne im abgeltungsberechtigten regionalen Personenverkehr erzielt und diese zwischen 2007 und 2015 in andere Geschäftsfelder umgebucht hat. Für diese Jahre muss PostAuto gut 78 Millionen Franken zurückzahlen. Ob auch in den darauf folgenden Jahren getrickst wurde, ist noch umstritten. Offen ist auch, ob die Subventionen nur im regionalen Personenverkehr oder auch im Ortsverkehr zu hoch ausfielen. (sda/og)