Seit fast 20 Jahren bieten Seilbahnunternehmen zur Freude vieler Gäste Fonduefahrten an. Wegen einer überarbeiteten EU-Norm galt in Seilbahnkabinen seit neustem ein Verbot von offenem Feuer. Der Verband Seilbahnen Schweiz setzte sich für den Erhalt von Fonduefahrten ein. Nun präsentiert er eine Branchenlösung für Fonduegenuss in geschlossenen Kabinen, welche vom Bundesamt für Verkehr genehmigt wurde.
Rund 20 Bergbahnen bieten Fonduefahrten an. Der Verzehr von Fondue oder Raclette während einer Seilbahnfahrt ist einerseits ein Erlebnis für Kunden, andererseits eine zusätzliche Einnahmequelle für die Seilbahnunternehmen. Trotz der Verwendung einer Wärmequelle mittels einer offenen Flamme in der Kabine und dem damit verbundenen Brandrisiko wurden bis heute keine Zwischenfälle registriert.
Sicherheitsempfehlung der EU als Auslöser für eine Branchenlösung
Die Sicherheitsempfehlungen der Europäischen Union, welche für Seilbahnen seit 2004 die Mindestanforderungen bezüglich Brandschutz definierten, galten auch für Schweizer Bergbahnbetreiber. Als diese Empfehlungen 2019 durch die Norm EN 17064 – Brandverhütung und -bekämpfung – ersetzt wurden, bedeutete dies de facto ein Verbot der bisherigen Fonduefahrten. Die Schweizer Gesetzgebung Art. 5 SebG und Art.6 SebV erlaubt unter bestimmten Umständen jedoch Ausnahmen von den geltenden EU-Normen.
Dazu muss aber ein Nachweis erbracht werden, der belegt, dass die Abweichung von der Norm das Risiko – in diesem Fall für Brandverhütung und -bekämpfung – insgesamt nicht erhöht. Diesen Vorschlag inklusive der Ausarbeitung einer Branchenlösung unterbreitete Seilbahnen Schweiz dem Bundesamt für Verkehr (BAV).
«Die Seilbahnunternehmen waren sich ihrer Sorgfaltspflicht und der Anwendung notwendiger Massnahmen durchaus bewusst», so Berno Stoffel, Direktor Seilbahnen Schweiz. «Die Sicherheit der Gäste hat im Betrieb oberste Priorität und entsprechend wurden diverse Massnahmen zur Brandverhütung und -bekämpfung längst umgesetzt.»
Einheitliche Lösung für alle
In der Branchenlösung sind betrieblichen Grundlagen, eine Risikoanalyse und klar definierte Massnahmen zur Eindämmung der Brandgefahr aufgeführt. So ist beim Materialeinsatz zwingend, dass beispielsweise der Tisch in der Kabine fix montiert sein muss und aus feuerfestem Material zu bestehen hat. Auch definiert ist die Belegung der Kabine abhängig von der Kabinengrösse, in jedem Fall dürfen sich aber maximal zehn Personen in der Kabine befinden.
Berno Stoffel zeigt sich sehr zufrieden mit der Branchenlösung: «Ich freue mich darüber, dass wir eine Lösung für die Seilbahnunternehmen erarbeiten konnten, die vom BAV akzeptiert wird. Am Ende sind es die Gäste, welche in den Genuss dieser Lösung kommen. Eine schöne Aussicht, ein leckeres Menü – egal ob Raclette oder Fondue – und das, ohne sich Sorgen über die Sicherheit machen zu müssen.» Die Branchenlösung bietet beides: Genuss und Sicherheit auf hohem Niveau. (htr/cl)