Die Massnahme soll verhindern, dass sich die Franzosen in den geöffneten Wintersportorten des benachbarten Auslands mit dem Coronavirus Infizieren. Die Präfekten der Grenz-Departemente könnten die Isolation für Heimkehrer aus der Schweiz und Spanien verordnen, sagte der Premier.
Die Schlussfolgerung daraus sei, dass man nicht zum Skifahren nach Spanien oder in die Schweiz fahre, erklärte er weiter. Die Quarantäne werde verordnet, sollten die Schweiz und Spanien ihr Wintersportdestinationen nicht wie Frankreich bis im Januar schliessen.
Die Anordnung der Isolation liege in der Kompetenz der Präfekten. Grenzgängerinnen und Grenzgänger würden davon nicht betroffen, präzisierte Castex.
Macron will Mitbürger schützen
Staatspräsident Emmanuel Macron hatte am Dienstag angekündigt, er werde Massnahmen ergreifen, um die Bürger über die Weihnachts- und Neujahrstage an Skiferien im Ausland und namentlich in der Schweiz zu hindern.
Es wäre ihm lieber gewesen, wenn es eine gesamteuropäische Lösung für die Wintersportorte gegeben hätte. Frankreich, Italien und Deutschland hätten sich für eine Schliessung ausgesprochen, die Schweiz und Spanien nicht, hielt Macron fest. [RELATED]
Das sei das gute Recht der beiden Länder. Er werde seine Mitbürgerinnen und Mitbürger aber davor schützen, sich im Ausland anzustecken. Letztlich gelte es, auch eine Gleichbehandlung mit den geschlossenen französischen Winterdestinationen sicherzustellen, sagte Macron.
Seit Tagen streiten die Alpenländer in Europa über eine Schliessung der Wintersportbetriebe, um einer erneuten Ausbreitung des Coronavirus etwa durch Urlauber vorzubeugen. Während sich Deutschland und Italien für eine Öffnung erst nach Neujahr stark machen, wollen Österreich und die Schweiz, nicht zuletzt aus wirtschaftlichen Gründen, ihre Skigebiete gar nicht schliessen.
In Deutschland gilt die Schweiz seit dem 24. Oktober als Risikogebiet. Heimkehrer müssen sich demnach für zehn Tage in Quarantäne begeben. Österreich kündigte nun an, für alle Einreisenden aus Corona-Risikogebieten vom 7. Dezember bis zum 10. Januar eine zehntägige Quarantänepflicht zu verhängen, um den Tourismus weitgehend einzudämmen. (sda)