Sobald der Nutzungsplan in Kraft ist, erhalten die Chaletbesitzer sechs Monate Zeit, um ein Gesuch zum Abbruch der Häuser zu stellen. Sofern die Eigentümer innert 18 Monaten nichts unternehmen, kann sich der Kanton um den Abbruch kümmern.
Das Seilziehen um die Ferienhäuser im geschützten Feuchtgebiet am Neuenburgersee hat eine lange Vorgeschichte. Die betroffenen Chalets, die ab den 1920-er Jahren gebaut wurden, liegen teils auf Freiburger, teils auf Waadtländer Boden. Die Chalet-Besitzer machten geltend, dass die Zone erst Ende 1960-er Jahre unter Schutz gestellt wurde.
2007 boten die Kantone Freiburg und Waadt den Hausbesitzern Spezialverträge an, welche den Unterhalt und die Renovation der Chalets regeln sollten. Dagegen zogen mehrere Umweltverbände erfolgreich vor Gericht. Die Verträge wurden in der Folge widerrufen.
2017 beschlossen die Kantone Freiburg und Waadt, je ein Verfahren für den Abbruch der Häuser einzuleiten. Die eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission sowie das Bundesamt für Umwelt bestätigten, dass die Installationen nicht mit Bundesrecht vereinbar sind.
Der von der Freiburger Regierung am Freitag vorgestellte Nutzungsplan sieht auch eine Vereinfachung der Regeln für die öffentliche Nutzung vor. Besucherinnen und Besucher dürfen sich zu Fuss oder per Velo unter gewissen Auflagen im geschützten Gebiet bewegen. (sda)