Ende November erreichte der Zweitwohnungsbestand in Interlaken mit knapp 18 Prozent eine kritische Grenze. Ab einem Anteil von 20 Prozent fällt eine Gemeinde unter den Geltungsbereich des Zweitwohnungsgesetzes. 2014 hatte der Zweitwohnungsbestand noch 8 Prozent betragen.
Laut Mitteilung der Gemeinde wurden in letzter Zeit vermehrt Zweitwohnungen erstellt und bestehende Wohnungen umgenutzt. Zum Anstieg beigetragen hätten auch Absatzkanäle wie die Internetplattform Airbnb.
Es sei nicht erkennbar, dass die Zunahme ohne Erlass gemeindeeigener Bestimmungen gebremst werden könnte, schreibt der Gemeinderat. Die Gefahr bestehe, dass die Gemeinde «kurzum zur Zweitwohnungsgemeinde» werde und ihren Zweitwohnungsbestand nicht mehr selber steuern könne.
Ein Anstieg der Zweitwohnungen führe auch zu weiteren negativen Folgen wie der Verteuerung des Wohnraums für die einheimische Bevölkerung und dem Wegfall bezahlbarer Mietwohnungen.
Planungszone gilt für zwei Jahre
Mit dem Erlass einer Planungszone für zwei Jahre will sich der Gemeinderat die nötige Zeit geben, «die für Interlaken am besten geeignete Massnahme auszuarbeiten». Das letzte Wort wird das Stimmvolk haben.
Ab sofort gilt in der Planungszone eine Prüfungspflicht der Wohnnutzung. Jede Umnutzung von bestehenden Erstwohnungen in Zweitwohnungen wird bewilligungspflichtig. Alle hängigen Baubewilligungsverfahren für Zweitwohnungen werden sistiert.
Nicht betroffen sind bereits bewilligte Bauvorhaben. Weiterhin möglich sei auch der Bau von Erstwohnungen, von Gewerbebauten oder von Hotelbauten sowie Renovationen. (sda)