Im Kanton Luzern soll der Tourismus breiter gefördert werden. Der Regierungsrat schlägt eine Erhöhung der Beherbergungsabgabe von 50 Rappen pro Logiernacht auf 1,10 Franken vor. Damit würden für Fördermassnahmen statt 1,2 Millionen Franken neu 2,5 Millionen Franken jährlich zur Verfügung stehen.
Diese und weitere Änderungen im Tourismusgesetz hat der Regierungsrat in die Vernehmlassung gegeben. Anlass dazu bildeten das neue kantonale Tourismusleitbild und Forderungen des Kantonsrats. [RELATED]
Ganzheitliche Tourismusförderung
Momentan wird die Beherbergungsabgabe zur Finanzierung des Tourismusmarketings verwendet. Bei der Erarbeitung des neuen Tourismusleitbilds habe sich gezeigt, dass eine erweiterte Tourismusförderung erwünscht sei, heisst es in dem Vernehmlassungsbericht des Regierungsrats.
Das klassische Marketing, mit dem die Gäste direkt angesprochen werden, soll durch eine ganzheitliche Förderung ersetzt werden. Als Beispiele genannt werden etwa die Entwicklung eines klimaverträglichen Angebots oder die Berücksichtigung der Bedürfnisse der Einheimischen, aber auch die Vernetzung und die digitale Transformation.
Teure Digitalisierung
Darauf hingewiesen wird, dass etwa die Digitalisierung teuer und aufwendig sei. Gleichzeitig bestehe die Tourismusbranche aus vielen und kleinen Unternehmen. Es sei aber wichtig, dass alle, und nicht nur die grossen Unternehmen, die Digitalisierung vorantreiben könnten.
Grundsätzlich sollen die Tourismusorganisationen für die Tourismusförderung zuständig bleiben. Neu soll aber auch der Kanton durch die Beherbergungsabgabe eingenommenen Gelder direkt einsetzen können.
Der Regierungsrat will die Erhebung der Beherbergungsabgabe zudem effizienter machen. Da diese auf dem Gästemeldewesen basiert, soll dieses digitalisiert werden. Im Kanton Luzern sind die Hotels und andere Beherbergungsbetriebe verpflichtet, eine wahrheitsgetreue Kontrolle ihrer in- und ausländischen Gäste zu führen.
Taxpflichtiges Couchsurfing
Die Beherbergungstaxe einnehmen muss jeder, der gegen Geld oder eine geldwertige Leistung Gäste aufnimmt. Das Gesetz soll dahingehend präzisiert werden, dass klar ist, dass auch neue, etwa durch Airbnb angestossene Formen der Beherbergung – etwa das Couchsurfing, das Vermieten der eigenen Wohnung während den Ferien an Touristen oder der Wohnungstausch – unter die Abgabepflicht fallen.
Zudem ist vorgesehen, dass die Gemeinden bei der Erhebung der Kurtaxe mehr Spielraum erhalten. Es geht dabei vor allem um die Pauschalkurtaxe. Mit der Kurtaxe werden touristische Einrichtungen finanziert. (keystone-sda)