Die Sterbehilfe ist in der Schweiz sehr liberal geregelt. Die Rechtslage in der Schweiz erlaubt es seit Jahrzehnten, dass auch ausländische Sterbehilfeorganisationen hierzulande Menschen begleiten, die teilweise keinen Wohnsitz in der Schweiz haben. Es handelt sich dabei laut Exit Deutsche Schweiz aber um «Einzelschicksale».
Exit-Sprecherin Danièle Bersier hält es daher derzeit für wenig wahrscheinlich, dass die Organisation The Last Resort künftig in der Schweiz mehr als vereinzelt Sterbehilfe mit der Suizidkapsel leisten wird. Zudem legalisierten immer mehr EU-Länder die Sterbehilfe. Und je mehr Länder die Sterbehilfe legalisierten, desto weniger Sterbetourismus finde statt.
Im Juli wurde bekannt, dass die Organisation The Last Resort die Suizidkapsel «Sarco» in der Schweiz noch in diesem Jahr einsetzen will.
Allgemeine Rechtslage ist in der Schweiz geklärt
Die allgemeine Rechtslage sei in der Schweiz im Vergleich zu vielen anderen Ländern geklärt und es bestünden etablierte Organisationen mit der nötigen Erfahrung in der Umsetzung, stellt auch Jürg Streuli von der Stiftung Dialog Ethik fest.
Länder wie Deutschland, Frankreich und Italien hätten weiterhin entweder strengere oder aber fehlende Regelungen, die Suizidhilfe für Einzelpersonen mit Hürden oftmals noch immer faktisch verunmöglichten. Durch die schrittweise Liberalisierung der Sterbehilfe in den Nachbarländern werde der Sterbetourismus in die Schweiz möglicherweise abnehmen.
Der Ethiker Markus Zimmermann geht davon aus, dass der Suizidtourismus in die Schweiz durch die Kapsel nicht beeinflusst wird. Neben liberalen Gesetzgebungen in vielen Ländern der Welt wirke die Suizidkapsel und die bisher vorhandenen Informationen eher abschreckend als anziehend. (keystone-sda)