Das am Freitag veröffentlichte 91-seitige Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden. Die Beschwerde der Umweltverbände ist die letzte juristische Hürde, bevor das Projekt definitiv grünes Licht erhält.
Die bestehende Axenstrasse verbindet Brunnen SZ und Flüelen UR entlang des Urnersees. Bis zu 16'000 Fahrzeuge befahren sie an Spitzentagen. Immer wieder kommt es zu Felsstürzen und dadurch zu teils mehrwöchigen Sperrungen.
Auf Seegrund in 182 Meter Tiefe gesunken
Zuletzt sorgte ein schwerer Unfall am Axen für Aufsehen, wobei ein 63-jähriger Autofahrer ums Leben kam. Der Lenker prallte in eine Felswand, das Fahrzeuge schleuderte über die Strasse, durchschlug ein Geländer und stürzte in den 45 Meter tiefer liegenden Vierwaldstättersee. Dort sank es 182 Meter bis auf den Seegrund ab.
Im April 2020 hatte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) das Plangenehmigungsverfahren, also die Baubewilligung für die neue Axenstrasse abgeschlossen und grünes Licht gegeben für die Neubaustrecke mit dem Morschacher Tunnel und dem Sisikoner Tunnel. Dagegen erhoben die Alpen-Initiative, der VCS Uri und Schwyz sowie Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz Beschwerde.
Aufklassierung war laut Gericht rechtens
Sie beanstandeten hauptsächlich, dass der Bundesrat den neuen Strassenabschnitt, der von der Bundesversammlung als Nationalstrasse der dritten Klasse definiert wurde, aufklassiert habe zu einer Strasse zweiter Klasse.
Für Nationalstrassen sind drei Klassierungen vorgesehen: Jene der ersten und zweiten Klasse sind ausschliesslich für Motorfahrzeuge bestimmt, während Nationalstrassen dritter Klasse auch anderen Strassenbenützern offenstehen.
Diese Aufklassierung des Abschnitts zwischen Brunnen und Flüelen, so kommt das Bundesverwaltungsgericht nun zum Schluss, sei nicht zu beanstanden, der Bundesrat habe seine Kompetenzen nicht überschritten. Die Aufklassierung sei aus Sicherheitsgründen zulässig.
Für den Langsamverkehr wäre die Benützung der geplanten Tunnels zu gefährlich. Das Gericht hebt im Urteil hervor, dass Radfahrern und Landwirtschaftsfahrzeugen auch künftig die Strecke über die alte Axenstrasse zur Verfügung stehe.
Alpenkonvention nicht unmittelbar anwendbar
Das Gericht hatte sich auch mit der Frage zu beschäftigen, inwiefern bei der Planung der neuen Axenstrasse die Alpenkonvention zu berücksichtigen sei. Denn die Umweltverbände rügten, dass das Ausführungsprojekt im Konflikt mit dem Alpenschutz stehe. Das Gericht hält fest, dass die Normen der Alpenkonvention als Rahmenabkommen nicht unmittelbar anwendbar seien.
Zudem könne nicht auf das dazugehörende Verkehrsprotokoll abgestellt werden, nachdem die Schweiz dieses bis heute nicht ratifiziert habe. Es sei für den Bund unverbindlich, heisst es im Urteil. Grund für die ausgebliebene Ratifikation war unter anderem die Befürchtung, dass die Alpenregion zu sehr durch Schutzmassnahmen in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung eingeschränkt werden könnte.
Auch Klima-Rüge blitzt ab
Weiter kritisierten die Beschwerdeführer, bei der Umweltverträglichkeitsprüfung hätten auch die Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaübereinkommen berücksichtigt werden müssen. Diese Rüge weist das Gericht mit der Begründung ab, dass die Schweizer Stimmbevölkerung die Totalrevision des CO2-Gesetzes, welche die Vorgabe des Pariser Klimaübereinkommens konkretisiert hätte, abgelehnt habe.
Die im "Interkantonalen Axenkomitee für eine vernünftige Verkehrspolitik" zusammengeschlossenen Umweltverbände wollen gemäss einer Mitteilung das Urteil prüfen und dann über einen Weiterzug entscheiden. Es sei bedauerlich, dass kein einziger Punkt der Beschwerde Gehör gefunden habe, teilten sie mit.
Die neue Axenstrasse kostet rund 1,2 Milliarden Franken. Neben mehr Sicherheit soll sie auch eine Entlastung der Dörfer Brunnen und Sisikon vom Durchgangsverkehr bringen. Der Bund bezahlt rund 94 Prozent des Neubauprojekts, die beiden Kantone Uri und Schwyz übernehmen den Rest. Die neue Verbindung könnte frühestens ab 2031 in Betrieb gehen. (sda/ua)