Beim Bewilligungsverfahren für Veranstaltungen in der Stadt Luzern müssen die Gesuchstellenden neu darlegen, welche Sparmassnahmen geprüft wurden und umgesetzt werden. Die Bewilligung werde nur unter dem Vorbehalt allfälliger Einflussnahme bis hin zum Widerruf bei Strommangel erteilt, teilte der Luzerner Stadtrat am Freitag mit.
Zu den weiteren Sparmassnahmen der Stadt zählen unter anderem reduzierte Heiztemperatur, kein Warmwasser mehr in Verwaltungsgebäuden und der Verzicht auf Weihnachtsbeleuchtung in öffentlichen Gebäuden. Der Stadtrat rechnet damit von November bis März 2023 mindestens 1,2 Millionen Kilowattstunden Energie einzusparen. Das entspricht dem jährlichen Stromverbrauch von rund
350 durchschnittlichen Vierpersonen-Haushalten.
Die Massnahmen, die sich an der Liste des Städteverbands orientieren, würden zwar eine Komforteinbusse bringen, die aber nicht grundlegende Bedürfnisse der Menschen betreffen, hält die Stadt fest. (awp sda)