Jeweils zum Jahresbeginn tritt eine aktualisierte Liste für stellenmeldepflichtige Berufsarten in Kraft. Auf der Liste für 2025 sind einige Berufe aus der Hotellerie und Gastronomie zu finden. Dazu zählen wie bisher die Hotelrezeptionistinnen und -rezeptionisten. Neu sind auch Servicehilfskräfte und Chef/Cheffe de Service im Restaurant der Meldepflicht unterworfen.
Die Stellenmeldepflicht bedeutet, dass Unternehmen offene Stellen für meldepflichtige Berufe dem regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) melden und eine Wartefrist von fünf Arbeitstagen einhalten müssen, bevor sie die Stelle öffentlich ausschreiben dürfen. Diese Massnahme wurde eingeführt, um die vom Volk angenommene «Masseneinwanderungsinitiative» umzusetzen.
So soll erreicht werden, dass das RAV inländische Stellensuchende vorschlagen kann und somit eine Priorisierung der inländischen Arbeitskräfte gefördert wird. Nur Berufsarten, bei denen die Arbeitslosenquote mehr als 5 Prozent beträgt, werden stellenmeldepflichtig.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco stellt auf der Plattform Arbeit.swiss das Tool Check-Up 2025 zur Verfügung. Damit kann überprüft werden, welche Berufe unter die Meldepflicht fallen. (mm)
Weiterführende Links und Beilagen
Informationen zur Stellenmeldepflicht
Check-Up 2025: Liste der stellenmeldepflichtigen Berufe