Im Kanton Freiburg gilt ab Freitag für Personen ab zwölf Jahren in Läden eine Maskenpflicht. Das hat die Kantonsregierung beschlossen. Auch das Verkaufspersonal muss eine Gesichtsmaske tragen, sofern es nicht durch eine Scheibe geschützt ist.
Für das Servicepersonal in Restaurants, Bars und Diskotheken gilt ebenfalls eine Maskentragpflicht, wie einer Mitteilung der Freiburger Kantonsverwaltung vom Mittwoch zu entnehmen ist. Personen, welche in einem Restaurant oder einer Bar innerhalb eines Geschäfts sitzen, müssen hingegen keine Maske tragen.
Der Freiburger Staatsrat begründet die Massnahmen mit den in letzter Zeit stark angestiegenen Zahl von Infektionen mit dem Coronavirus.
Bereits mehrere Kantone haben eine Maskentragpflicht in Läden beschlossen, zuletzt der Kanton Zürich. Dort gilt ab Donnerstag eine solche Pflicht für Läden in Innenräumen. «Maske auf» in Geschäften heisst es bereits in den Kantonen Basel-Stadt, Waadt, Genf, Jura und Neuenburg. (sda)