Die Diskussion um den fraglichen Artikel im Lebensmittelgesetz war von den jüngsten Lebensmittel-Skandalen geprägt, namentlich von der Aufregung um das nicht deklarierte Pferdefleisch in Lasagne. Dieser Fall zeige, dass die Vorschriften nicht gelockert werden dürften, sondern verschärft werden sollten, sagte Bastien Girod (Grüne/ZH).
Heute müssen in der Schweiz bei verpackten Lebensmitteln das Produktionsland und die Zutaten deklariert werden. Bei bestimmten Lebensmitteln muss zudem das Herkunftsland des Hauptrohstoffes angegeben werden. Ausnahmen sind möglich, die Details sind in Verordnungen geregelt.
Der Nationalrat möchte nun, dass künftig die Herkunft aller Rohstoffe angegeben werden muss. Er nahm einen entsprechenden Antrag von Prisca Birrer-Heimo (SP/LU) mit 101 zu 75 Stimmen bei 4 Enthaltungen an.
Wichtige Information für Konsumenten
Die SP-Nationalrätin begründete ihren Antrag damit, dass die Herkunft der Rohstoffe in einem Nahrungsmittel eine wichtige Information für Konsumentinnen und Konsumenten sei. In der EU seien ebenfalls Bestrebungen im Gange, die Deklaration der Rohstoffe glaubwürdiger zu regeln.
Gesundheitsminister Alain Berset zeigte Verständnis für das Anliegen. Er gab aber zu bedenken, die Umsetzung wäre problematisch. Wenn keine Ausnahmen möglich seien, müsste künftig etwa deklariert werden, woher die Trauben in den Frühstücksflocken kämen. Mit strengeren Vorschriften würden Schweizer Produkte zudem gegenüber Produkten aus dem Ausland diskriminiert.
Ausnahmen beim Produktionsland möglich
Ausnahmen möchte der Nationalrat bei der Angabe des Produktionslandes zulassen.Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, die Möglichkeit für Ausnahmen bei verarbeiteten Produkten neu im Gesetz zu verankern. Die vorberatende Kommission des Nationalrates schlug vor, Ausnahmen nur bei stark verarbeiteten Lebensmitteln vorzusehen. Der Nationalrat stimmte dem zu.
Vertreterinnen der SP und der Grünen beantragten mit Einzelanträgen, die Bestimmungen über die Ausnahmen zu streichen. Berset sagte dazu, er verstehe, dass der Pferdefleisch-Skandal Reaktionen ausgelöst habe. Es gehe aber darum, einen Ausgleich zwischen den Interessen des Konsumentenschutzes und der Industrie zu finden.
Nach den Beschlüssen des Nationalrates soll im Gesetz verankert werden, dass der Bundesrat bei bestimmten Lebensmittelgruppen festlegen kann, dass die Hersteller anstelle des Produktionslandes einen übergeordneten geografischen Raum wie die EU angeben können. Weiter kann der Bundesrat festlegen, dass im Offenverkauf die Information über das Produktionsland nicht schriftlich angegeben werden muss, wenn dies zu unverhältnismässigem Aufwand führen würde. (npa/sda)