Der Betreiber des Restaurants fordert in seiner Beschwerde die Sistierung des Verfahrens. Über den Abbruch soll erst nach dem Entscheid über den Gestaltungsplan entschieden werden.
Gemäss dem kantonalen Gestaltungsplan sei die Verglasung der Südterrasse und des Fluchtweges zulässig, schreibt Fry in einer Mitteilung vom Montag. Angesichts des «unmittelbar bevorstehenden Entscheides» sei die Bestätigung des Abbruchbefehls zum heutigen Zeitpunkt unverhältnismässig.
Diese Ansicht hatte Anfang August auch die Minderheit des Zürcher Verwaltungsgerichts vertreten. Sie hatte deshalb eine Sistierung des Verfahrens beantragt, bis der Entscheid über den Gestaltungsplan vorliegt. Diese Haltung hat Fry letztendlich zum Gang ans Bundesgericht animiert.
Die Mehrheit des Verwaltungsgerichts vertrat indessen die Meinung, dass künftiges Recht einer Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands nicht entgegenstehe. Das Verwaltungsgericht bestätigte damit einen entsprechenden Entscheid des Baurekursgerichts.
Arbeitsplätze würden gefährdet
Fry stellt sich in seiner Beschwerde auf den Standpunkt, angesichts des bevorstehenden Entscheides über den Gestaltungsplan sei ein Abbruch der Verglasung zum heutigen Zeitpunkt weder «nachhaltig noch zukunftsweisend».
Giusep Fry führt auf dem Zürcher Hausberg das 4-Sterne-Hotel-Kulm mit seinen 46 Lifestyle-Zimmern und neun Romantik-Suiten seit 30 Jahren. Abgesehen von den erheblichen baulichen Veränderungen und Kosten führe ein Abbruch zu beträchtlichen Umsatzverlusten und gefährde damit den gesamten Betrieb des Uto Kulm. Der Uetliberg biete «mehr als 100 Menschen sichere und einzigartige Arbeitsplätze im schwierigen Umfeld von Tourismus, Gastronomie und Business-Events».
Der Streit um die Ausbauten auf dem Uetliberg dauert schon seit über einem Jahrzehnt. Fry baute seinen Betrieb kontinuierlich aus, liess sich jedoch die Anbauten erst nachträglich bewilligen. (npa/sda)