Das Freiburger Verkaufspersonal muss eine Gesichtsmaske tragen, sofern es nicht durch eine Scheibe geschützt ist. Für das Servicepersonal in Restaurants, Bars und Diskotheken gilt ebenfalls eine Maskentragpflicht, wie einer Mitteilung der Freiburger Kantonsverwaltung vom Mittwoch zu entnehmen ist. Personen, die in einem Restaurant oder einer Bar innerhalb eines Geschäfts sitzen, müssen hingegen keine Maske tragen.
Im Kanton Wallis wird ab dem nächsten Montag das Tragen von Masken und die Bereitstellung von Desinfektionsmitteln für die Kunden in allen Innenräumen von Läden und Geschäfte obligatorisch. Das gilt auch für Kioske, Tankstellenläden, Apotheken und Drogerien, Postämter und Agenturen, Banken, die Verkaufsstellen von Telekommunikationsbetreibern, Immobilienbüros, geschlossene Bereiche von Bahnhöfen und andere Infrastruktureinrichtungen des öffentlichen Verkehrs.[RELATED]
Von der verschärften Maskenpflicht im Wallis ausgenommen sind das Hotel- und Gaststättengewerb. Falls keine Glasvorrichtung oder eine ähnliche Schutzvorrichtung vorhanden ist, untersteht das Personal von Läden und Geschäften ebenfalls der Maskenpflicht. Kinder unter zwölf Jahren und Personen, die aus besonderen Gründen, insbesondere aus medizinischen Gründen, keine Gesichtsmaske tragen können, sind von der Verpflichtung ausgenommen.
Bereits mehrere Kantone haben eine Maskentragpflicht in Läden beschlossen, zuletzt der Kanton Zürich. Dort gilt ab Donnerstag eine solche Pflicht für Läden in Innenräumen. «Maske auf» in Geschäften heisst es bereits in den Kantonen Basel-Stadt, Waadt, Genf, Jura und Neuenburg.
Zürcher Clubs führen Maskenpflicht ein
In Zürich wird ab Donnerstag eine Maskentragepflicht bei Partys in Clubs mit mehr als 100 Personen eingeführt. «Ohne Maske – keine Party», dies empfiehlt die Bar- und Clubkommission Zürich (BCK).
Den Gästen werden vor Ort Gesichtsmasken zur Verfügung gestellt. Sie dürfen diese aber auch selbst mitbringen, teilte die BCK mit. Bei Verstössen soll wie im öffentlichen Verkehr oder in Geschäften die Polizei zur Durchsetzung hinzugezogen werden.
Laut BCK wird erst die Erfahrung der nächsten Wochen zeigen, welche wirtschaftlichen Folgen diese Verschärfung mit sich bringt. Unsicher sei, ob die Gäste bereit seien, eine Maske zu tragen.
Schliesslich würden sie den Club oder das Konzert freiwillig besuchen. (sda)