Die Kantonspolizei Wallis erinnerte in einer Mitteilung vom Mittwoch daran, dass solche Verstösse mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden können. Die Ordnungshüter griffen am Dienstag in drei Fällen ein.
In Haute-Nendaz stellte die Gemeindepolizei fest, dass sich etwa 20 Personen auf einer Terrasse eines Restaurants aufhielten und Getränke konsumierten. Die Geschäftsführerin und zwei Mitarbeiter waren ebenfalls anwesend.
In Steg servierte eine Betriebsleiterin zwei Kunden Getränke. In Sitten stellte die Polizei fest, dass ein Kleidergeschäft nicht geschlossen war. Die Kantonspolizei verhörte die Verantwortlichen und meldete sie anschliessend der Staatsanwaltschaft. (sda)