Ab dem 1. Februar werden die Mindestlöhne im Gastgewerbe um die durchschnittliche Jahresteuerung von 1,1 Prozent erhöht. Das Schiedsgericht legte diese Erhöhung fest, nachdem sich die Sozialpartner nicht auf gemeinsame Mindestlöhne einigen konnten.

Aus administrativen Gründen erfolge die Erhöhung nicht rückwirkend, teilte die Kontrollstelle für den Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes mit. Für Saisonverträge treten die Mindestlohnerhöhungen auf Beginn der Sommersaison in Kraft.

Mitarbeitende ohne Berufslehre erhalten neu 3706 Franken pro Monat, zuvor waren es 3666 Franken. Bei Mitarbeitenden mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis steigt der Mindestlohn von 4470 Franken auf 4519 Franken. Eine Berufsprüfung garantiert eine Mindestlohnsteigerung von 5225 auf 5282 Franken.

Die Sozialpartner verhandeln jährlich über eine Anpassung der Mindestlöhne. Auf der Arbeitnehmerseite sind es Hotel & Gastro Union, Syna und Unia. Auf der Arbeitgeberseite sind dies HotellerieSuisse, Gastrosuisse, sowie die Swiss Catering Association SCA. (keystone-sda)