Es sei nicht sichergestellt, dass die zum Resort Le Village Royal in Aminona, einem Gemeindeteil von Crans-Montana (VS), gehörenden Chalets tatsächlich touristisch bewirtschaftet werden, wie es das Zweitwohnungsgesetz vorsieht, so das Bundesgericht. Es kommt in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil zum Schluss, das projektierende Unternehmen habe eine gesicherte langfristige Bewirtschaftung nicht nachweisen können.
Die Ausschreibung der neben dem Zentralkomplex geplanten 15 Chalets auf einer Internet-Plattform reiche nicht aus.[IMG 2]
Damit stützt das Bundesgericht den Entscheid des Walliser Kantonsgerichts, das im Juni vergangenen Jahres eine Beschwerde der Umweltorganisationen Helvetia Nostra, WWF und Stiftung Landschaftsschutz Schweiz guthiess.
Die Baubewilligung war Ende November 2016 von der Exekutive der früheren Gemeinde Mollens erteilt worden, die seit einer Gemeindefusion zu Crans-Montana gehört. Der Anteil an Zweiwohnungen in Mollens betrug damals mehr als 20 Prozent. Aus diesem Grund können nur noch touristisch bewirtschaftete Wohnungen gebaut werden. (sda)
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