Voraussetzung für die Betriebe ist, dass sie die Maximalbeträge noch nicht erreicht haben. Grund dafür ist eine Gesetzesänderung.
Bisher wurden die Härtefallbeiträge anhand der ungedeckten Kosten im Zeitraum von März 2020 bis Juni 2021 bemessen. Mitte Dezember entschied der Bundesrat jedoch, dass neu ungedeckte Kosten bis zum 31. Dezember 2021 berücksichtigt werden können.
Dies ermögliche es auch auf kantonaler Ebene, den Betrachtungszeitraum auszudehnen, teilte die Finanzdirektion am Montag mit. So können nun ungedeckte Kosten von März 2020 bis 31. Dezember 2021 geltend gemacht werden. Ab Dienstag können Gesuche eingereicht werden. Die Eingabefrist läuft bis 30. Januar.
Beitragsgrenze bleibt gleich hoch
An den bisherigen Höchstgrenzen für Härtefallbeiträge, wie sie in der Covid-19-Härtefallverordnung festgelegt sind, ändert sich jedoch nichts. Zusätzliche Beiträge können somit nur für Unternehmen gesprochen werden, die das Maximum bisher nicht ausgeschöpft haben. (sda/npa)