Frieda Steffen-Regli (CVP) beantragte am Mittwoch anlässlich der ersten Lesung, das Geschäft sei an die Regierung zurückzuweisen. Ein 2013 initiierter «Masterplan Bike Urserntal», der bis heute nicht öffentlich aufliege, müsse zuerst erstellt werden. Es gehe dabei etwa um den Einbezug der Grundeigentümer und die Klärung rechtlicher Schritte.
Zudem sollen Wander- und Bikewege getrennt und die Kostenaufteilung angepasst werden. Der Rat lehnte den Antrag nach ausgiebiger Diskussion aber mit 38 zu 21 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.
Der Kanton könne keinen Bikewegplan erstellen, wenn er dafür keine gesetzliche Grundlage haben, argumentierte Justizdirektorin Heidi Z'graggen. Erst wenn es ein Gesetz gebe, könne man einen solchen Plan erstellen und öffentlich auflegen. Es werde niemand gezwungen, Biker auf seinem Land zu dulden.
Wichtiger Tourismuszweig im Kanton
Biken sei ein wichtiger Tourismuszweig im Kanton Uri. Die Regierung sei sich bewusst, dass es Konfliktpotenzial gebe. Daher habe man ins Gesetz aufgenommen, dass beide Seiten Rücksicht aufeinander nehmen müssten.
«Natürlich hätte man gerne separate Wege nur für Biker und Wanderer», sagte Z'graggen. Alleine, dafür fehle der Platz. Genau eine solche Trennung aber forderte Anton Infanger (SVP) in einem Antrag, zog diesen aber zurück, als die Regierung vorschlug, den Zusatz aufzunehmen, Wander- und Bikewege seien «sofern notwendig» getrennt zu führen.
Bei Bikewegen seien Grundeigentümer in der Vergangenheit übergangen worden, sagte Christian Arnold (SVP). Er befürchte, dass vergangenes Unrecht durch das Gesetz legalisiert werde und forderte ebenfalls zuerst einen Masterplan. Das Gesetz wäre die «Katze im Sack gekauft».
Kein Gesetz keine Lösung
Es könne nicht der Anspruch einer gesetzlichen Grundlage sein, alle Details geregelt zu haben, hiess es dagegen seitens der FDP und CVP. Die Biker seien eine Realität, sagte Georg Simmen (FDP), kein Gesetz sei keine Lösung.
Mit der Gesetzesänderung will die Regierung festlegen, wer für Bikewege zuständig ist und wer dafür zahlt. Neu soll es für die Bikewege analoge gesetzliche Bestimmungen wie für die Wanderwege geben. Dies sei auch in materieller Hinsicht sachgerecht, weil ein Grossteil der bestehenden Bikewege auf Wanderwegen verlaufe.
So sollten die Bikewege in Haupt- und Nebenwege unterteilt werden. Für die rund 370 Kilometer Hauptwege will der Kanton Kosten und Zuständigkeit für Planung, Bau, Unterhalt, Kennzeichnung und Rechtsverhältnisse übernehmen. Er rechnet mit zusätzlichen Kosten von jährlich rund 60'000 Franken.
An den rund 200 Kilometer Nebenbikewegen soll sich der Kanton mit bis zu 40 Prozent beteiligen. Dafür rechnet er mit Mehrkosten von 22'500 Franken. Die Gemeinden dürften mit 75'000 Franken belastet werden. Im Rat wurde mitunter eine höhere Beteiligung des Kantons gefordert.
Kuh und Stein
Die Haftungsfrage, die nicht im Gesetz aufgenommen wurde, beschäftigte mehrere Votanten im Rat. Ist ein Strassenbesitzer bei Bike-Unfällen haftbar? Wer ist verantwortlich, wenn eine Kuh einen Stein lostritt und dieser eine Bikerin trifft? Was wenn Biker in Naturereignisse geraten?
Laut Justizdirektorin Z'graggen käme eine Haftung nur bei atypsichen, fallenartigen Unfallursachen infrage. Wer Mountainbike fahre, gehe ein erhöhtes Risiko ein. Mountainbiker tun dies in erster Linie in eigener Verantwortung.
Für die Erstellung der Bikepläne wird eine Frist von zwei Jahren festgelegt. Ebenso wie die Fuss- und Wanderwegpläne sind künftig auch die Bikewegpläne vom Regierungsrat zu genehmigen und in der Regel alle zehn Jahre zu überprüfen. (sda)