(Keystone - SDA) Grossverbraucher können zur Grundversorgung zurückkehren. Allerdings gibt es dabei Einschränkungen, wie der Bundesrat zu der am Mittwoch beschlossenen und ab 2023 geltenden Neuerung schrieb. Der Grossverbraucher selber und auch der betroffene Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) dürfen während sieben Jahren nicht mehr in den freien Strommarkt wechseln.
Dies soll sicherstellen, dass sich der Grossverbraucher angemessen an den durch ihn verursachten Kosten beteiligt. Diese entstehen laut Mitteilung durch hohe Beschaffungskosten des Verteilnetzbetreibers, weil kurzfristig zusätzlicher Strom gebraucht wird.
«Unfair für gebundene Kunden»
Nicht zufrieden mit dem Entscheid ist der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE). Sei für Grossverbraucher der Weg zurück in die Grundversorgung, sei unfair für gebundene Kundinnen und Kunden, schrieb der VSE. Damit werde das Prinzip «einmal frei, immer frei» umgangen.
Nach geltendem Recht können Endverbraucher, die in den freien Markt gewechselt haben, nicht zur Grundversorgung zurückkehren. Die Kosten für die Beschaffung vom nach einem Anschluss zusätzlich nötigen Strom würden teilweise in den Grundversorgungstarif eingerechnet, gab der VSE zu bedenken. Bestehende Kunden in der Grundversorgung müssten diese Mehrkosten mittragen.