Am letzten Tag des Jahres hatte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) den Kantonen vorgeschlagen, die Dauer der Quarantäne für Personen, die mit einer infizierten Person engen Kontakt hatten, von zehn auf sieben Tage zu verkürzen. Mit der Verkürzung sollten die Auswirkungen der Quarantäne-Massnahmen auf die Gesellschaft abgemildert werden. Die Funktionsfähigkeit der Gesellschaft in vielen Bereichen sollten so gewährleistet und Personalengpässen verhindert werden.
Vorreiter-Kantone
Einige Kantone reagierten umgehend: Tessin, Genf, Basel-Stadt, Waadt, Wallis und Jura verkürzten die Dauer der Quarantäne entsprechend. Im Kanton Tessin und in Genf gilt die Anpassung bereits seit Samstag. In der Waadt, in Basel-Stadt, im Wallis und im Jura trat das neue Regime ab heute Montag in Kraft. Die Kantone Freiburg und Zürich beschlossen in den vergangenen Tagen ebenfalls, diese Anpassung ab Montag einzuführen.
Am Montag teilten die Zentralschweizer Gesundheitsdirektorinnen- und Direktorenkonferenz mit, dass Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Zug und Luzern ebenfalls ab sofort den entsprechenden BAG-Empfehlungen folgen würden. Auch der Kanton Neuenburg verkürzte die Quarantänedauer, ebenso die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und St. Gallen. Diese Regelung tritt ab Mittwoch in Kraft, wie das Gesundheitsdepartement des Kantons St. Gallen am Montagnachmittag mitteilte. Der Sprecher der bernischen Gesundheitsdirektion Gundekar Giebel bestätigte am Montag auf Anfrage, dass auch der Kanton Bern der BAG-Empfehlung folge.
Noch kein Entscheid über eine allfällige Verkürzung der Quarantänefrist ist in den Kantonen Aargau, Thurgau und Glarus gefallen, wie es bei diesen Kantonen auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA hiess. Im Kanton Graubünden ist laut der kantonalen Kommunikationsstelle Coronavirus eine Verkürzung der Quarantäne momentan nicht geplant. Es bestehe bereits die Möglichkeit, sich mit einer Reihe negativer Tests aus der Quarantäne am siebten Tag «herauszustesten», hiess es auf Anfrage.
Kritik aus Solothurn
Die Solothurner Kantonsärztin Yvonne Hummel erklärte am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, Solothurn werde vorerst keine Änderungen der Quarantäneregeln vornehmen. Die Isolations- und Quarantäneregeln würden auf nationaler Ebene detailliert geregelt. Eine Änderung der Isolations- und Quarantäneregeln müsse deshalb auch auf nationaler Ebene durch den Bundesrat angepasst werden, so Hummel.
«Für die vom BAG vorgeschlagenen Quarantäneregeln (u.a. Verkürzung der Quarantänedauer, bzw. Einschränkung der Kontaktpersonen auf Familienmitglieder) fehlen medizinisch-wissenschaftliche Daten, um dieses Vorgehen aktuell vertreten zu können», sagte die Solothurner Kantonsärztin weiter. Es bestünden bisher keine zuverlässigen wissenschaftlichen Daten, die eine verkürzte Ansteckungsfähigkeit von infizierten oder potentiell infizierten Personen dokumentierten. Bei Einführung von verkürzten Quarantäneregeln bestehe ein hohes Risiko, dass sich die epidemiologische Lage rasch verschlechtere, erklärte Hummel.
Keine Quarantäne für Geboosterte
Das BAG schlägt den Kantonen ausserdem weiter vor, dass Geboosterte von der Quarantänepflicht ausgenommen werden. Gleiches soll gelten für Personen, bei denen die zweite Impfung weniger als vier Monate zurückliegt oder die seit weniger als vier Monaten genesen sind. Liegen am siebten Tag keine Symptome mehr vor, soll die Quarantäne aufgehoben werden, dies ohne Durchführung eines Tests. (sda/lm)