Der bundesrätliche Umsetzungsvorschlag zur Lex Booking will das Verbot von Preisparitätsklauseln zwischen Online-Buchungsplattformen (OTA) und Beherbergungsbetrieben künftig im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb regeln. HotellerieSuisse begrüsst in seiner Vernehmlassungsantwort, dass damit die wirtschaftliche Freiheit der Beherbergungsbetriebe erhöht wird. Der Branchenverband fordert allerdings, das Gesetz auf alle Paritätsklauseln – also auch Konditionenparitätsklauseln und Verfügbarkeiten – auszuweiten.
Ein Verbot aller Paritätsklauseln sei im Sinne der Motion, die dem Bundesrat den Auftrag gebe, «Knebelverträge» zu verbieten. «Mit dem aktuellen Vorschlag geht der Bundesrat zu wenig weit und verfehlt damit das Ziel», sagt Andreas Züllig, Präsident von HotellerieSuisse. Seiner Ansicht sind auch rund 50 Unternehmerinnen und Unternehmer, welche selbst eine Stellungnahme zur Vernehmlassung eingereicht haben.
Zudem zeigten erste Ergebnisse einer aktuellen repräsentativen Studie der Walliser Hochschule für Wirtschaft, dass rund 90 Prozent aller befragten Hotels ein Verbot jeglicher Paritätsklauseln fordern. Dies verdeutliche, wie dringend es für Schweizer Hotels ist, die wirtschaftliche Freiheit bei Online-Buchungen endlich wiederherzustellen.
Vorschlag geht für HotellerieSuisse in die richtige Richtung
Die vom Bundesrat vorgeschlagene Verankerung des Verbots im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb erachtet HotellerieSuisse als geeignetes Gefäss, da es um die Regelung der allgemeinen Geschäftsbedingungen geht.
Auch dass alle Beherbergungsbetriebe miteingeschlossen werden sollen, sei positiv zu werten, denn Betriebe der Parahotellerie und Hybridmodelle seien durch die von den OTA einseitig festgelegten Paritätsklauseln gleichermassen eingeschränkt. Der Motionstext, der sich nur auf die Hotellerie beschränkt hatte, werde damit vom Bundesrat breiter ausgelegt, was erfreulich sei.
Ausweitung auf alle Paritätsklauseln
Nebst der Anerkennung der positiven Punkte fordert HotellerieSuisse in seiner Stellungnahme, das Verbot nicht auf Preisparitätsklauseln zu beschränken, sondern auf alle Paritätsklauseln auszuweiten, sind doch Konditionenparitätsklauseln und Verfügbarkeiten ebenso wettbewerbsschädigend.
«Bei einem alleinigen Verbot von Preisparitätsklauseln besteht die Gefahr, dass OTA weiterhin auf Konditionen und Verfügbarkeitsklauseln zurückgreifen, um Abhängigkeiten missbräuchlich auszunutzen», sagt Michaela-Maria Nazarek, Gastgeberin im Steineschanze Stadthotel in Basel. Damit würde es ledigliche eine Umlenkung bei den genutzten Parametern der OTA geben und keine wirtschaftliche Freiheit.
Ausserdem stelle ein breiter gefasstes Verbot die internationale Wettbewerbsfähigkeit mit den Hauptmitbewerbern Österreich, Italien, Frankreich und Deutschland sicher, bei denen jegliche Paritätsklauseln seit 2015 verboten sind. Auch Belgien kenne ein Verbot aller Klauseln. Diese Länder generieren zusammen 50 Prozent aller Logiernächte in Europa.
Durchsetzung direkt und indirekt regeln
Damit die Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für die Beherbergungsbranche gewährleistet ist, fordert HotellerieSuisse weiter, dass der Gesetzgeber mögliche Schlupflöcher zur Umgehung des Verbots der Paritätsklauseln klar und zweifelsfrei unterbindet. So müsse verhindert werden, dass OTA durch (unangemessene) Klauseln in den AGB über indirekte Disziplinierungsmassnahmen Paritätsklauseln durchsetzen.
Zum Beispiel gebe es starke Anhaltspunkte, dass OTA über Rankingherabstufungen Beherbergungsbetriebe für Preisdifferenzierungen bestrafen. «Jegliche Bestrafung zur Umgehung des Verbots der Paritätsklauseln seitens der OTA sollte unterbunden werden», sagt Markus Schmid, Gastgeber im Hotel Salina Maris (Mörel, VS) und Präsident von HotellerieSuisse Wallis.
Umsetzung muss rasch vorwärtsgehen
Die Frist zur Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren zur Lex Booking läuft Ende Februar ab. Für den Umsetzungsvorschlag hat sich der Bundesrat über drei Jahre Zeit gelassen. «Nun müssen rasch faire Wettbewerbsbedingungen und Rechtssicherheit für alle Beteiligten geschaffen werden», sagt HotellerieSuisse-Präsident Andreas Züllig.[DOSSIER]
Das Parlament hat dem Anliegen 2017 mit grosser Mehrheit zugestimmt. Schon allein die Annahme des Geschäfts habe in der Folge eine präventive Wirkung ausgelöst. Die OTA hätten seither aufgehört, mit teils unlauteren Mitteln die Paritätsklauseln zu erzwingen. «Würde das Gesetz scheitern, erwarten wir seitens der OTA massiven Druck auf die Betriebe», sagt Züllig. HotellerieSuisse fordert den Bundesrat auf, dass er die eingegangenen Antworten zeitnah sichtet und danach seine Botschaft dem Parlament zügig vorlegt. (htr og)