Den Ausschlag gaben FDP, SVP, BDP und Teile der CVP. Sie stimmten in der Gesamtabstimmung dagegen, obwohl die bürgerliche Seite zuvor einen grossen Teil ihrer Forderungen durchgebracht hatte. Der Entscheid fiel mit 95 zu 92 Stimmen bei 6 Enthaltungen.
Bürgerliche Vertreter hatten in der Debatte argumentiert, neue Regeln brächten neue Belastungen für die Wirtschaft und keine Vorteile. Auf die einzelnen Gesetzesartikel gingen sie inhaltlich praktisch nicht ein. Die Grünen sprachen nach dem Entscheid von einem «Skandal», den ein neues Parlament nach den Wahlen korrigieren müsse.
Entschlackte Variante
Der vorliegende Entwurf war bereits eine entschlackte Variante des Gegenvorschlages. Der Ständerat hatte letzten Herbst der Vorlage des Bundesrates die Zähne gezogen und diese wirtschaftsfreundlicher ausgestaltet.
Mit der Volksinitiative «Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)» wollen die Grünen erreichen, dass der Ressourcen- und Energieverbrauch sinkt. Heute verbraucht die Schweiz viel mehr Ressourcen als im gleichen Zeitraum nachwachsen. Bei einem «Ja» müsste der Bund Ziele festlegen und Massnahmen ergreifen.
Freiwillige Massnahmen
Dem Bundesrat geht dies zu weit. Auch er möchte aber den Ressourcenverbrauch senken. Als indirekten Gegenvorschlag legte er deshalb eine Revision des Umweltschutzgesetzes vor.
Beim Herzstück der Vorlage wollte der Nationalrat auf der Linie des Ständerates bleiben. Der Bundesrat soll Anforderungen an das Inverkehrbringen von ökologisch kritischen Rohstoffen und Produkten stellen können, wenn diese die Umwelt erheblich belasten. Nach dem Willen des Nationalrates sollte dies in Abstimmung mit den wichtigsten Handelspartnern und nach international anerkannten Standards geschehen.
Der Bundesrat dürfte aber nur dann Vorschriften erlassen, wenn Branchenvereinbarungen nicht innert nützlicher Frist abgeschlossen oder unzureichend erfüllt werden. Anders als der Ständerat wollte der Nationalrat etwa die Pflicht zur Berichterstattung an den Bund aus dem Entwurf streichen.
Ganz aus der Vorlage kippen wollte der Nationalrat die Informationspflicht für Hersteller, Händler und Importeure über die Umweltauswirkungen ihrer Produkte sowie die Pflicht zur Rückverfolgbarkeit von Produkten.
Viele Zugeständnisse
Am letzten Donnerstag hatte sich der Nationalrat bereits über die Vorlage gebeugt. In einem zentralen Punkt wollte er dem Ständerat folgen. Um die Ressourceneffizienz zu verbessern, sollte die im Ausland verursachte Umweltbelastung nicht berücksichtigt werden.
Zugestimmt hat der Nationalrat auch einem Antrag, bei der Ressourceneffizienz ganz auf freiwillige Massnahmen der Branchen zu setzen. Erst wenn diese versagen, soll der Bund gesetzliche Regelungen erlassen.
«KMU-Schutz» bei Verwertung
Die neuen Bestimmungen über Abfallanlagen wollte der Nationalrat ganz aus dem Gesetzesentwurf streichen. Dies soll es den Kantonen ermöglichen, wie bisher die Bewilligung von Abfallanlagen weitgehend eigenständig durchzuführen. Der Bundesrat wollte zusätzliche Kriterien anbringen.
Entschärft hatte der Nationalrat die Regeln auch bei der Abfallverwertung. Neu sollte der Bundesrat lediglich Sammelziele erlassen können. Dabei muss er die Wirkungseffizienz und die wirtschaftlichen Auswirkungen berücksichtigen.
Zusätzlich wollte der Nationalrat einen «KMU-Schutz» einbauen. Eine Pflicht zur stofflichen Verwertung sollte nur bestehen, wenn dies für einen Betrieb im Einzelfall wirtschaftlich tragbar ist.
Das Geschäft geht nun zurück an den Ständerat. Bleibt die kleine Kammer bei ihrem «Ja», ist wieder der Nationalrat am Zug. Spricht er sich ein zweites Mal gegen die Vorlage aus, ist diese vom Tisch. (sda/it)