Zurzeit dürfen nur Schweizer und Liechtensteiner Bürgerinnen und Bürger, Menschen mit Aufenthaltserlaubnis oder Berufsleute mit einer Stelle in der Schweiz einreisen. Auch in Notsituationen ist eine Einreise gestattet. Ab Montag (11. Mai) sind indes Familienzusammenführungen für Schweizer und EU-Bürger wieder erlaubt.
Gelockert werden am Montag auch die Einreisebeschränkungen für Arbeitnehmende. So können die Kantone Gesuche für eine Aufenthalts- oder Grenzgängerbewilligung von EU- oder Efta-Bürgern wieder bearbeiten, wenn sie vor dem 25. März eingereicht worden sind. Das beschloss der Bundesrat Ende April.
Die vor diesen Entscheiden eingereichte Motion der APK verlangt einen Fahrplan für die Öffnung der Grenzen. Der Rat hiess sie am Mittwoch mit 129 zu 49 Stimmen bei 5 Enthaltungen gut. Sie geht nun an den Ständerat. Ablehnung beantragt hatte Jean-Luc Addor (SVP/VS).
«Schutz für Arbeitnehmer»
Die von der Krise getroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssten mit den selben Mitteln vor dem Coronavirus geschützt werden wie die Bevölkerung, schrieb Addor zum Antrag. Grenzen müssten kontrolliert und falls nötig geschlossen werden. «Die Freizügigkeit darf nicht zur Freizügigkeit der Arbeitslosen werden.»
«Familien konnten sich bis auf Härtefälle nicht mehr sehen und wurden getrennt. Unverheiratete Paare konnten sich während Wochen nicht sehen,» begründete Christa Markwalder (FDP/BE) namens der APK die Motion. An den Grenzen hätten sich Dramen abgespielt. Offene Grenzen seien auch nötig, um den Tourismus wieder in Gang zu bringen.
Grenzen passieren zu können, sei Teil der Grundrechte, sagte Markwalder. Gesundheitsprävention müsse an erster Stelle stehen, sagte sie auf die Frage von Thomas Aeschi (SVP/ZG), wie sichergestellt werden könne, dass keine Virusträger einreisten.
Austausch «matchentscheidend»
Der Bundesrat war mit dem Vorstoss einverstanden. Auch er habe das Ziel, so rasch wie möglich Normalität herzustellen, wenn es die epidemiologische Lage erlaube, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter. Einen Fahrplan für Lockerungen an den Grenzen habe der Bundesrat Ende April beschlossen.
Die Beschränkungen würden schrittweise gelockert, nach Möglichkeit koordiniert mit der EU und den Schengen-Staaten. «Matchentscheidend» sei der bilaterale Austausch mit den Nachbarländern. Einige Übergänge seien bereits wieder offen, andere würden folgen, in Absprache mit den Kantonen und den Regionen ennet der Grenze.
«Es gibt ein relativ breites Spektrum», sagte Keller-Sutter zu den Fragen und Forderungen aus dem Rat. Während einige die Personenfreizügigkeit ganz aussetzen oder gar nicht mehr wollten, wollten andere am liebsten sofort zurück zur Freizügigkeit. Auch bei den anderen Lockerungsschritten sei das so gewesen.
Hoffen auf punktuelle Lösungen
Zur Frage von Thomas Brunner (GLP/SG), ob zu Deutschland oder Österreich nicht vorzeitige Grenzöffnungen möglich wären, sagte Keller-Sutter, Deutschland sei derzeit nicht interessiert an einer Lockerung mit der Schweiz wegen der Grenze der Schweiz mit Italien. «Das ist die Realität».
«Vielleicht», so Keller-Sutter weiter, gebe es eine Möglichkeit, «mindestens mit Österreich oder auch mit dem Süden von Deutschland punktuelle Lösungen» zu finden. Auch wenn der Entscheid in Berlin falle, hoffe sie, dass es «punktuell zügiger» gehen werde. Doch sie wolle keine Erwartungen schüren, die nicht erfüllt werden könnten. (sda)