Damit geht die grosse Kammer weiter als der Ständerat und Bundesrat. Diese wollen die Klimaziele nur mit mindestens 60 Prozent an inländischen Massnahmen erreichen. SP-, Grüne-, GLP- und die Mehrheit der Mitte-Fraktion standen am Dienstag im Nationalrat aber für ein ambitionierteres Inlandziel ein. Sie setzten sich mit 111 zu 86 Stimmen bei einer Enthaltung durch.
Umweltministerin Simonetta Sommaruga wehrte sich nicht mit grossem Elan gegen das höhere Inlandziel. «Natürlich ist das spannend», sagte sie. Der Bundesrat sei aber der Meinung, dass es realistische Ziele brauche. Die 60 Prozent seien bereits ein guter Kompromiss. Längerfristig seien aber Massnahmen im Ausland keine Option.
Zanken um Zielwerte
Bei den übrigen Entscheiden zu den allgemeinen Bestimmungen im CO2-Gesetz blieb die grosse Kammer weitgehend auf der Linie des Ständerats und des Bundesrats. Minderheiten für eine stärkere oder geringere Reduktion der Treibhausgasemissionen waren erfolglos.
Für ambitionierte Klimaziele warben SP, Grüne und GLP. Bastien Girod (Grüne/ZH) nahm Bezug auf die Klimabewegung, welche im vergangenen Jahr für schnellere und stärkere Massnahmen einstand. Eine Senkung der Treibhausgasemissionen auf höchstens 40 Prozent des Wertes von 1990 sei realistisch, auch die EU habe sich dieses Ziel gesetzt. Die Wissenschaft fordere noch ehrgeizigere Ziele.
Die SVP wollte dagegen die Treibhausgasemissionen nicht halbieren, sondern auf 60 Prozent der Emissionen im Vergleich zu 1990 senken. Zudem setzte sich die Fraktion dafür ein, nur den menschlich verursachten Anstieg der CO2-Emissionen zu vermindern. Die Unterscheidung sei wichtig, gab Christian Imark (SO) zu bedenken. Natürliche Temperaturanstiege und -senkungen habe es in der Geschichte schon immer gegeben.
CO2-Grenzwert für Gebäude
Einen weiteren Pflock eingeschlagen hat die grosse Kammer bei den CO2-Grenzwerten bei Gebäuden. Solche sollen ab 2023 für Altbauten gelten, wenn die Ölheizung ersetzt werden muss. Die Kantone sollen aber eine Übergangsfrist bis 2026 erhalten. FDP und SVP wehrten sich erfolglos gegen den Eingriff.
Der Ständerat hatte gegen den Willen der Kantone beschlossen, dass ab 2023 im Fall einer Heizungserneuerung ein CO2-Grenzwert von 20 Kilogramm pro Quadratmeter gelten soll. Damit könnten Hausbesitzer nur noch dann eine neue Ölheizung einbauen, wenn das Haus sehr gut isoliert ist. [RELATED]
Laut Bundesrätin Sommaruga befinden sich die Gebäude mit 22 Prozent Anteil an den Treibhausgasemissionen an zweiter Stelle. Noch immer würden fast zwei Drittel aller Gebäude mit fossilen Energieträgern geheizt. Der Ersatz einer Ölheizung durch eine andere sei vielerorts noch die Norm. (sda)