Mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die Wirtschaftskommission der grossen Kammer (WAK) eine Motion verabschiedet, die sich an die Formulierung des Ständerats anlehnt, jedoch andere Limiten vorsieht. So sollen Geschäftsbetreiber ihrem Vermieter für die Dauer der behördlichen Schliessung nur 40 Prozent der Miete schulden, wobei eine Mietobergrenze von 20'000 Franken gelten soll. Die restlichen 60 Prozent soll der Vermieter tragen.
Auch Betriebe, die ihre Aktivitäten reduzieren mussten, sollen in begrenztem Umfang von einer Ermässigung profitieren können, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Bei einem Mietzins zwischen 15'000 und 20'000 Franken soll ein Opt-out möglich sein. Die Parteien könnten von dieser Regelung absehen und vor Gericht gehen.
Erster Kompromissvorschlag abgelehnt[RELATED]
Die Mehrheit ist weiterhin der Ansicht, es brauche eine Lösung, um die Umsatzausfälle und -rückgänge von Mieterinnen und Mietern von Geschäftsräumen aufzufangen und Arbeitslosigkeit, Konkurse und Prozessrisiken abzuwenden, wie es in der Mitteilung heisst. Die Minderheit lehnt die Motion ab, weil sie die vorgesehene Lösung als Eingriff in privatrechtliche Verträge betrachtet und die Eigentumsgarantie der Bundesverfassung verletzt sieht.
Die ursprüngliche Motion der Nationalratskommission, die für vom Bundesrat geschlossene Betriebe eine Mietzinsreduktion um 70 Prozent verlangt hatte, passte der Ständerat in der ausserordentlichen Session stark an. Die Änderungen lehnt die Kommission jedoch mit 15 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung ab.
Konsens herrscht darüber, dass der Bundesrat für Vermieter einen Härtefallfonds schaffen soll. Der Vorschlag wird voraussichtlich in der Sommersession beraten werden. (sda)