Die Vorlage – eine Weiterentwicklung des Schengen-Rechts – war nicht umstritten: Der Rat hiess sie oppositionslos gut. Die vorberatende Kommission sei mit dem Ziel einverstanden, sagte Sprecher Hans Stöckli (SP/BE). Sie befürworte bessere Grenzkontrollen.
Das Entry/Exit-System (EES) erfasst an den Schengen-Aussengrenzen die Reisedaten von Drittstaatsangehörigen, die für einen Kurzaufenthalt von maximal 90 Tagen ein- oder ausreisen. Das Gesichtsbild aller Reisenden und die Fingerabdrücke der nicht visumspflichtigen Personen werden gespeichert. Jene der visumspflichtigen Personen werden heute schon im Visainformationssystem (VIS) gespeichert.
Daten für die Polizei
Dadurch könnten jene leichter entdeckt werden, die illegal einreisten oder sich zu lange in einem Land aufhielten, erklärte Justizministerin Karin Keller-Sutter. Die in ESS gespeicherten Daten stehen nicht nur an der Schengen-Aussengrenzen, sondern auch im Landesinnern zur Verfügung.
Dort soll EES auch zur Verhütung und Aufdeckung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten eingesetzt werden, etwa durch den Abgleich von Fingerabdruckspuren oder das Verfolgung von Reisebewegungen. Dafür erhalten auch die nationalen Strafverfolgungsbehörden und Europol Zugriff auf die Datenbank. Diese können heute schon auf die Daten das Visainformationssystems zugreifen. Das hat sich aus Sicht des Bundesrates bewährt.
Automatische Kontrolle
Die Schengen-Staaten bekommen auch die Möglichkeit, automatisierte Grenzkontrollen durchzuführen. Voraussetzung von e-Gates und Self-Service-Systemen ist, dass die Reisenden über einen Pass mit biometrischem Chip verfügen. Ob solche Systeme in der Schweiz zum Einsatz kommen, entscheiden die Kantone respektive die Flughäfen.
Verzichtet hat der Bundesrat auf die – freiwillige – Einführung eines nationalen Erleichterungsprogramms. Mit einem solchen könnten Vielreisende nach vorgängiger Sicherheitsüberprüfung den Status eines «registrierten Reisenden» erlangen und von erleichterten Grenzkontrollen profitieren.
Finanzielle Beteiligung
Für das nationale Umsetzungsprojekt und die Anbindung an EES rechnet der Bundesrat mit Entwicklungskosten von knapp 12 Millionen Franken und jährlichen Betriebskosten von 2,1 Millionen Franken. Hinzu kommt ein jährlicher Finanzierungsbeitrag an die EU von rund 12 Millionen Franken. Indirekt beteiligt sich die Schweiz auch über den Fonds für innere Sicherheit an der Finanzierung des EES-Projekts. An diesen leistet sie im Schnitt jährlich 20,6 Millionen Franken. Aus dem Fonds können Bund und Kantone aber auch Fördermittel beantragen.
Bei der Zollverwaltung fallen laut Bundesrat Projektkosten im «hohen einstelligen Millionenbereich» und «einige hunderttausend Franken» Betriebskosten an. Die Projektkosten fallen jedoch unter den Gesamtkredit des Zoll-Programms DaziT. Die Kosten für Geräte und bauliche Massnahmen für die Abwicklung werden auf einen mittleren einstelligen Millionenbetrag veranschlagt. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat. Die Beteiligung der Schweiz am EES untersteht dem fakultativen Referendum. (sda)