Der Ständerat hat dazu eine Motion von Eva Herzog (SP/BS) oppositionslos angenommen. Mit der Abgabe auf Tickets für Flüge nach Schweizer Verkehrsrecht verdoppelten sich die Kosten im Vergleich zum Abflug nach französischem Recht, begründete Herzog ihre Motion. In Basel Mülhausen werden heute 92 Prozent der Flüge unter Schweizer Verkehrsrechten abgewickelt und 8 Prozent nach französischen Rechten.
Verschöbe sich das Verhältnis, könnte dies zu mehr Flügen führen und im schlimmsten Fall die Binationaliät des Flughafens in Frage stellen, befürchtet Herzog. Dies wiederum hätte Nachteile für die Mitsprache der Region Basel beim Betrieb. Sollte die Flugticketabgabe zu diesen Verlagerungen führen, soll der Bundesrat prüfen, wie darauf reagiert werden könnte.
Der Bundesrat ist mit der Motion einverstanden. Das vorgeschlagene Monitoring erlaube es, festzustellen, ob es zu unerwünschten Verlagerungen von Schweizer Flughäfen nach Basel-Mülhausen komme, sagte Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga. Die Motion geht nun an den Nationalrat.
Die Flugticketabgabe hat das Parlament im Herbst zusammen mit dem neuen CO2-Gesetz beschlossen. Sie beträgt bei Linienflügen 30 bis 120 Franken, je nach Klasse und Reisedistanz. Auch für Privatjets wird eine Abgabe erhoben; diese bewegt sich zwischen 500 und 3000 Franken. Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen. (sda)