Neu sollen alle Unternehmen von den Härtefall-Massnahmen profitieren können, die vor dem 1. Oktober 2020 gegründet wurden, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Bisher wurden nur diejenigen Firmen berücksichtigt, die vor dem 1. März 2020 existierten. Ausserdem soll der Finanzierungsanteil des Bundes an den Härtefall-Massnahmen für Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 5 Millionen Franken von 70 auf 80 Prozent erhöht werden. Dadurch entstünden zusätzliche Kosten in Höhe von 600 Millionen Franken, weshalb auch der Verpflichtungskredit um diesen Betrag erhöht werden müsste.
Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 5 Millionen Franken hingegen sollen in bestimmten Fällen erhaltene À-fonds-perdu-Beiträge von mehr als 1 Million Franken zumindest teilweise wieder zurückzahlen müssen. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine entsprechende Bestimmung auszuarbeiten. Diese will die WAK-S dann zu Beginn der Frühjahrssession beraten. Weiter beantragt die Kommission, die Regelung für die Kurzarbeitsentschädigung bei tiefen Einkommen um drei Monate auf Ende Juni 2021 zu verlängern. Ansonsten wurden die meisten Anträge des Bundesrats angenommen.
Zwölf Sonntagsverkäufe
Mit einer knappen Mehrheit von 7 zu 5 nahm die Kommission einen Antrag an, der es den Kantonen erlauben würde, in den Jahren 2021 und 2022 pro Jahr bis zu zwölf offene Verkaufssonntage durchführen zu können. So könnten die Geschäfte teilweise die Verluste kompensieren, die ihnen durch die Corona-bedingten Schliessungen entstanden seien.
Ohne Gegenstimme beantragt die WAK-S, bei den Bestimmungen zu den Massnahmen im Kulturbereich die konkreten Höchstbeträge aus dem Covid-19-Gesetz zu streichen. Beim Sport soll es hingegen keine entsprechende Anpassung geben, wie die Kommission per Stichentscheid entschied. Und schliesslich soll der Bund nach Meinung der Kommission auch private Radio- und Fernsehunternehmen mit Mitteln aus der Abgabe für Radio und Fernsehen unterstützen können. (sda og)