Die Summe der beantragten nicht rückzahlbaren Beiträge belaufe sich auf 104 Millionen Franken, wie Finanzdirektor Ernst Stocker (SVP) am Donnerstag an einer Medienkonferenz sagte. Zudem seien Darlehen in der Höhe von insgesamt 48 Millionen Franken beantragt worden. Die Gesuche stammten hauptsächlich aus der Gastronomie und Hotellerie sowie aus der Reise-, Transport- und Eventbranche.
Die eingereichten Gesuche werden derzeit geprüft. Sollte die Referendumsfrist ungenutzt verstreichen, sollen die Beiträge ab Mitte Februar ausbezahlt werden. Aufgrund des Antragsvolumens könne davon ausgegangen werden, dass nicht die gesamten vom Kantonsrat bewilligten Beitrags- und Kreditsummen ausgeschöpft würden in der ersten Zuteilungsrunde. Die verbleibenden Mittel werden der zweiten Runde zugewiesen.
Geld wird voraussichtlich nicht reichen
Gesuche für die zweite Zuteilungsrunde können voraussichtlich vom 9. bis zum 21. Februar eingereicht werden. Für die zweite Zuteilungsrunde gelten gelockerte Kriterien. Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich Unternehmen, die 2020 einen Umsatzverlust von mindestens 40 Prozent erlitten oder deren Betrieb an mindestens 40 Tagen von einer verordneten Schliessung betroffen war.
Der Kanton hat laut Stocker genügend Kapazitäten für die Bearbeitung von bis zu 20'000 Gesuchen gesichert. Es sei jetzt schon absehbar, dass die bereits bewilligten Gelder wahrscheinlich nicht ausreichen würden. «Ich habe das auch Finanzminister Ueli Maurer mitgeteilt», sagte Stocker.
Im Kanton Zürich stehen derzeit – inklusive dem Beitrag des Bundes – zwischen 350 und 456 Millionen Franken zur Verfügung. Der genaue Betrag hängt davon ab, wie hoch der jeweilige Anteil nicht rückzahlbarer Beiträge und rückzahlbarer Darlehen. Würden nur nicht rückzahlbare Beiträge vergeben, wären es 350 Millionen Franken, würde alles in Form von rückzahlbaren Darlehen vergeben, wären es 456 Millionen Franken.
Die Situation sei dramatisch, der Staat sei gefordert, sagte Stocker: «Wir nehmen unsere Aufgabe wahr. Aber es ist ein Ding der Unmöglichkeit, in so einer Situation jedem einzelnen Fall gerecht zu werden.»
Auch im Kulturbereich gelten Kriterien des Bundes
Stocker äusserte sich auch zur Idee eines «Grundeinkommens» für Kulturschaffende, welches seine Regierungskollegin Jacqueline Fehr (SP) lanciert hat. Fehr will von der Covid-Krise betroffenen Kulturschaffenden pauschal bis zu 3840 Franken monatlich ausbezahlen.
Laut Stocker müsse man für Unterstützungsmassnahmen im Kulturbereich ebenfalls Geld vom Bund erhalten können. Dazu müsse man dessen Kriterien erfüllen. Das Bundesamt für Kultur hält diese Bedingungen mit Fehrs Vorschlag indes für nicht erfüllt. (sda og)