Als gewerbsmässiger Anbieter gilt, wer jährlich mehr als 2300 Franken Einkommen erzielt. Die Anbieter müssen zudem eine Berufshaftpflichtversicherung von mindestens 5 Millionen Franken abschliessen.
Bewilligungspflicht für bestimmte Sportarten
Eine Erlaubnis einholen müssen Anbieter von Canyoning, Riverrafting, Wildwasserfahrten, Bungee-Jumping, Hochtouren, Alpinwanderungen sowie Ski- und Snowboardtouren oberhalb der Waldgrenze. Teilweise gilt die Bewilligungspflicht erst ab einem gewissen Schwierigkeitsgrad. Ausländische Anbieter brauchen eine Bewilligung, wenn sie in einem Jahr zehn Tage oder mehr in der Schweiz tätig sind.
Wer wissen will, ob der Anbieter für die geplante Outdoor-Aktivität die nötige Bewilligung und Ausbildung hat, kann vom 1. Januar an auf der Liste auf der Website des Bundesamtes für Sport (BASPO) nachsehen. «Die Daten werden von den zuständigen kantonalen Behörden eingetragen», sagt dazu BASPO-Sprecher Christoph Lauener.
Verschiedene Kantone hätten bereits erste Bewilligungsgesuche erhalten, sagt er zum Stand der Vorbereitungen. Ob bereits ein grosser Anteil der Anbieter aktiv geworden ist, lasse sich aber nicht sagen. Denn die Bewilligungen stellen die Kantone aus, in denen die Betroffenen wohnen respektive ihren Sitz haben.
Rund 150 Anfragen erhalten
Im Kanton Bern zum Beispiel hat die zuständige Stelle bei beco Berner Wirtschaft bis Mitte Dezember rund 150 Anfragen von Personen erhalten, die eine Bewilligung als Bergführer, Wanderleiter oder Lehrer für Klettern oder Schneesport möchten. Voraussetzung für eine Bewilligung ist eine abgeschlossene Ausbildung.
Der Kanton habe die rund 400 Bergführer auf seinem Gebiet per Brief über die Bewilligungspflicht informiert, sagt Peter Schütz vom beco. «Unter den Gesuchstellern waren auch drei oder vier Deutsche.» Anbieter aus dem Ausland müssen die Ausbildung der Internationalen Vereinigung der Bergführerverbände(IVBV) vorweisen.
Dagegen haben bisher noch keine der bewilligungspflichtig gewordenen Firmen vorgesprochen, wie Schütz sagt. Unternehmen, die die Bewilligung wollen, müssen sich bis 2015 von der Stiftung Safety in adventures zertifizieren lassen. Die Frist für das entsprechende Gesuch dauert bis Ende März 2014.
Die Stiftung listete im Dezember auf ihrer Website knapp 50 zertifizierte Unternehmen auf. Mitglieder sind das BASPO, Suva, sieben Kantone, Schweiz Tourismus und Schweizer Tourismus-Verband, der Versicherungsverband, die Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) und die Swiss Outdoor Association.
Ehrenamtliche Tourenleiter nicht betroffen
Die Bewilligungen für entsprechend ausgebildete Personen gelten vier Jahre und kosten 100 Franken. Zertifizierte Betriebe erhalten die Bewilligung ebenfalls für 100 Franken, aber nur für zwei Jahre. Von Kantonen nach altem Recht erteilte Bewilligungen bleiben bis zum Auslaufen gültig, längstens bis Ende 2015.
Nicht vom Gesetz betroffen sind die ehrenamtlichen Tourenleiter, die für den Schweizer Alpen-Club (SAC) im Einsatz sind. Arbeitet der SAC mit Profi- Bergführern, müssen die für die Tour Verantwortlichen überprüfen, ob die Bewilligung vorliegt, wie Bruno Hasler, Fachleiter Ausbildung und Bergführer beim SAC, sagt.
Auch Wanderungen von Schulklassen sind von der Bewilligungspflicht ausgenommen.In der Anhörung zu den Umsetzungsbestimmungen war die Befürchtung aufgekommen, dass auch Schulwanderungen oder gewisse Jugendlager bewilligt werden müssten.Mit der Definition des gewerbemässigen Anbieters trug der Bundesrat diesem Umstand Rechnung. (npa/sda)