Die Bahnen bleiben beim behindertengerechten Ausbau der Bahnhöfe nach wie vor stark gefordert. Laut dem neuesten Bericht des Bundesamtes für Verkehr (BAV) entsprachen per Ende 2022 nur rund die Hälfte der total 1800 Bahnhöfe und Bahn-Haltestellen in der Schweiz den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes.
Bei 499 Bahnhöfen oder Eisenbahn-Haltestellen können die Anpassungen trotz mehrfacher Intervention der Aufsicht erst nach Ablauf der gesetzlichen Frist umgesetzt werden, wie das BAV am Donnerstag mitteilte. Bei 66 der 499 verspäteten Umbauprojekte beginnen zumindest die Arbeiten vor dem Ablauf der Sanierungsfrist per Ende 2023. Insgesamt 106 weitere Bahnhöfe werden per Ende des laufenden Jahres laut BAV baulich angepasst sein.
Per Ende 2022 passten die Bahnunternehmen laut dem jüngsten Standbericht derweil 51 Bahnhöfe und Eisenbahn-Haltestellen innerhalb eines Jahres an die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) an. Weil die grossen Bahnhöfe prioritär angepasst wurden, profitierten laut BAV per Ende des vergangenen Jahres 76 Prozent der Reisenden von behindertengerechten Bahnhöfen.
Bahnen beklagen fehlende Ressourcen
Theoretisch müssten bis zum Ende des laufenden Jahres die Bahnunternehmen die Bahnhöfe und Eisenbahn-Haltestellen baulich an die Vorgaben des BehiG anpassen, soweit diese Anpassungen verhältnismässig sind. Laut dem Gesetz müssen die Bahnhöfe und Haltestellen von Menschen mit Beeinträchtigungen autonom und spontan benutzt werden können.
Die Verantwortung für die Sanierungen liegt bei den Bahnen. Als Grund für die Verzögerungen geben die Bahnen laut BAV «fehlende Ressourcen bei Planung und Personal, fehlende Zeitfenster für die Bautätigkeit sowie beschränkte finanzielle Mittel» an. (keystone-sda)