Das Verbot gilt seit Freitag um 10 Uhr und vorläufig bis mindestens 15. März, dem Sonntag in zwei Wochen. Der Bundesrat hat es am Freitag an einer ausserordentlichen Sitzung beschlossen, nach einer Vernehmlassung bei den Kantonen.

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Vorbehalt für kleinere Anlässe
Bei Veranstaltungen, an denen weniger als tausend Personen teilnehmen, muss von Fall zu Fall über die Durchführung entschieden werden. Die Veranstalter müssen zusammen mit der zuständigen kantonalen Behörde eine Risikoabwägung vornehmen, ob sie die Veranstaltung durchführen können oder nicht, wie das EDI schrieb.

«Wir wollen weitere Ansteckungen so gut es geht in Grenzen halten», begründete Innenminister Alain Berset vor den Medien in Bern das Verbot. «Oberste Priorität hat die Gesundheit der Bevölkerung» Lasse sich der Ausbruch einer Epidemie verzögern, gewinne man Zeit für Vorbereitungen, etwa in der Gesundheitsversorgung.

Das Verbot wurde gestützt auf das Epidemiengesetz in eine Verordnung gefasst. Dieses lässt es in «besonderen Lagen» zu, dass der Bund von den zuständigen Kantonen Kompetenzen übernimmt und Massnahmen anordnen kann, darunter Veranstaltungsverbote. Die Anwendung dieser Gesetzesbestimmungen ist eine Premiere. Für die Absperrung von Gebieten oder Städten bestehe zurzeit kein Anlass, sagte Berset.

«Herausfordernd»
Die aktuelle Situation sei für die Kanton «herausfordernd», sagte Heidi Hanselmann, Präsidentin der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK). Sie argumentierte mit der Koordination. Die Kantone wollten eine gemeinsame Linie, um kohärent gegen das Virus vorzugehen.

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Für finanzielle Schäden wegen des Verbots muss der Bund nicht haften. Das Epidemiengesetz sehe keine Haftungsregelung vor, nur eine Härtefallklausel, sagte Berset. An der Medienkonferenz sprachen die Verantwortlichen von grossen wirtschaftlichen Schäden, nannten aber keine Zahlen.

Das Verbot gilt nicht für grosse Bahnhöfe voller Menschen, volle Züge, Skiorte oder grosse Bürogebäude. Dort hätten die Menschen mehr Bewegungsfreiheit und die Möglichkeit, sich mit den empfohlenen Hygienemassnahmen zu schützen, wird die Unterscheidung begründet.

15 positive Tests
Bis Mitte Vormittag wurden in mehreren Kantonen der Schweiz insgesamt 15 Personen positiv auf das neue Virus Sars-CoV-2 getestet. Die Zahlen gab Berset bekannt. Mehr als hundert Personen befinden sich wegen des Virus in Quarantäne. Von einer hohen Dunkelziffer gehen die Schweizer Behörden nicht aus.

Im Gegensatz zu Italien oder Deutschland lässt sich bei den zurzeit bekannten Schweizer Fällen noch nachvollziehen, wo die Betroffenen sich angesteckt haben, wie Berset ausführte. Die Schwelle für tausend Menschen für ein Veranstaltungsverbot begründete er damit, dass bei Neuinfektionen die Ansteckungskette verloren gehen könnte.[RELATED]

Laut Daniel Koch, Leiter Abteilung übertragbare Krankheiten im Bundesamt für Gesundheit (BAG), werden «so lange es geht» jene Personen mit Symptomen getestet, bei denen ein «glaubhafter Grund» für eine mögliche Ansteckung vorliegt. Alleine seit Donnerstag habe sich die Zahl der Tests verdoppelt.

Die Tests müssen von den Krankenkassen vergütet, da es sich um ein Diagnoseverfahren handelt, wie die Verantwortlichen sagten. Für eine Quarantäne ausserhalb der eigenen vier Wände müssen dagegen die Kantone aufkommen. (sda) 

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