Der Dachverband der Campingplatzbetreiber liefert selbst einen Lösungsansatz, wie der Campingtourismus in der Schweiz wieder aufgenommen werden kann: In einem Schreiben an das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), das der Nachrichtenagentur AWP vorliegt, schlägt der Verband Schweizerischer Campings zwei Phasen vor: Bereits ab kommenden Montag sollte der Campingtourismus mit den Hygiene-, Abstands- und Verhaltensregeln des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) wieder hochgefahren werden.
Ab dem 15. Mai solle dann der Betrieb der Campingplätze wieder vollumfänglich aufgenommen werden. Dies sei allerdings davon abhängig, ob die Phase 1 erfolgreich war. Auch seien verschiedene erweiterte Hygienestandards in der zweiten Phase weiter einzuhalten.
Entscheide jetzt nötig
Jeder Campingplatzunternehmer stelle sich die Frage, wann der Tourismus in der Schweiz und insbesondere der Campingtourismus wieder anlaufen könne, hiess es weiter. Denn davon würden umfassende betriebswirtschaftliche Entscheidungen abhängen, die jetzt getroffen werden müssten.
Der Campingtourismus sei wie kaum eine andere Tourismusbranche von Saisonalität geprägt. Von den jährlich rund 3,5 Millionen Logiernächten auf Schweizer Campingplätzen entfielen rund 96 Prozent auf den Zeitraum April bis Oktober.
Die klassischen Ferienmonate Juli und August machten wiederum rund 51 Prozent der Gesamtübernachtungen aus. Gleichzeitig sei dieser Zeitraum für rund 70 bis 80 Prozent des Jahresumsatzes verantwortlich.
«Zum wirtschaftlichen Überleben vieler Campings ist eine Öffnung des Betriebes in dieser Zeit absolut notwendig», schrieb der Verband.
Campingzubehör-Shops beklagen Benachteiligung
Des weiteren fordern auch die Campingzubehör-Händler hierzulande vom Bund, ab kommender Woche wieder öffnen zu dürfen. Man sei sehr enttäuscht über die Benachteiligung: «Während die Grossverteiler ab dem 27. April 2020 ihre Campingabteilungen öffnen können, müssen unsere Campingzubehör-Shops bis am 11. Mai 2020 geschlossen bleiben», hiess es ebenfalls in einem Brief an das Seco vom Schweizerischen Caravangewerbe-Verband.
Es würden zu einem grossen Teil genau die gleichen Produkte verkauft. Die Ungleichbehandlung werde als unzulässiger Markteingriff empfunden, der zu grosser Wettbewerbsverzerrung führe. «Für die saisonal ausgerichtete Campingbranche (März bis Juni) bedeuten diese 14 Tage Unterschied Welten.» (awp sda)