Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat am Donnerstag den Entwurf für eine neue Schiffbau-Verordnung in eine Anhörung gegeben, wie es mitteilte. Interessierte können sich bis zum 12. Juli dazu äussern.
Aus Sicherheitsgründen verboten
Heute ist es aus Sicherheitsgründen untersagt, Passagierschiffe mit Brennstoffen zu betreiben, bei denen sich bei weniger als 55 Grad Celsius ein zündfähiges Dampf-Luft-Gemisch bilden kann. Benzin kommt damit als Treibstoff nicht in Frage. Ausgeschlossen sind aber auch klimafreundlicheres Erdgas oder Wasserstoff.
Die Schifffahrtsunternehmen sollen diese alternativen Treibstoffe neu verwenden dürfen, aber nur unter der Bedingung, dass sie die geltenden technischen Vorschriften einhalten. Ihr Personal muss zudem über das nötige Fachwissen verfügen.
Mit der neuen Verordnung will das BAV die Schifffahrtsunternehmen auch verpflichten, ein Konzept für Notfälle zu erarbeiten. Übungen hätten gezeigt, dass in einigen Fällen nicht genügend Ressourcen verfügbar und die Abläufe nicht genügend eingespielt waren, hielt das BAV dazu fest.
Leitfaden für Notfälle
Passagierschiffe fahren immer öfter auch im Winter. In der kalten Jahreszeit seien Rettungskräfte aber nur beschränkt verfügbar, hielt das BAV fest. Die Betriebe sollen nachweisen müssen, wie sie Notfälle wie einen Brand an Bord oder ein Leck bewältigen können, ob mit eigenem Personal und Material oder mit Hilfe von aussen.
Gemeinsam mit der Polizei, Rettungsorganisationen und Schifffahrtsunternehmen hat das BAV einen Leitfaden für Notfälle verfasst. Er ist zusammen mit den Vernehmlassungsunterlagen auf der Internetseite des BAV einsehbar. (npa/sda)