Der Bundesrat präzisierte, dass ein Anbieter ab einem Einkommen von mehr als 2300 Franken gewerbsmässig handelt und damit eine Bewilligung braucht. Nach Angaben des VBS trug die Regierung damit der grossen Kritik zur Umsetzung des Gesetzes Rechnung.
In der Anhörung waren Befürchtungen laut geworden, dass auch Wanderungen von Schulklassen mit Begleitperson oder gewisse Jugendlager bewilligungspflichtig werden könnten.
Dem ist nun nicht so. Eine Bewilligung benötigen Bergführer, Kletterlehrer, Schneesportlehrer und Wanderleiter, wenn sie Touren ab einem gewissen Schwierigkeitsgrad anbieten. Zur Abgrenzung lehnt sich der Bundesrat an den Angaben des Schweizer Alpen-Clubs an. (npa/sda)